Verfolgung

Die Bildung der „NS-Volksgemeinschaft“ war ein Prozess des Ein- und Ausschlusses. Wer den rassistischen und ideologischen Kriterien des Nationalsozialismus entsprach, konnte Teil der „Volksgemeinschaft“ sein. Wer diese Kriterien nicht erfüllte, war Verfolgung, Terror und Mord ausgesetzt. Ziel der Verfolgung waren an erster Stelle Jüdinnen*Juden. Aber auch viele andere Gruppen und Personen wurden aus rassistischen oder ideologischen Gründen Opfer des Nationalsozialismus, so beispielsweise Romnja*Roma. Für die Verfolgung der Menschen war der NS-Terror-Apparat verantwortlich: Gestapo, Sicherheitsdienst der SS (SD) und die für die Rechtsprechung verantwortliche Justiz. Aber auch einfache „Volksgenoss*innen“ schauten der Verfolgung widerspruchslos zu. Oder sie beteiligten sich daran in unterschiedlicher Weise. So wurden in der Steiermark Tausende Menschen von den Nationalsozialisten ermordet, in Konzentrationslager oder Gefängnisse verbracht.

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Rassistische Verfolgung

Im Zentrum der nationalsozialistischen Weltanschauung standen der Antisemitismus und Rassismus. Bereits in der Propaganda vor dem „Anschluss“ wurde die Vertreibung der jüdischen Bevölkerung lautstark verkündet. Unmittelbar mit der Machtübernahme im März 1938 begann die Verfolgung. Jüdinnen*Juden wurden beraubt und aus dem öffentlichen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen. In weiterer Folge wurden sie aus der Steiermark vertrieben und 1939 nach Wien zwangsübersiedelt. Wer nicht fliehen konnte, wurde später von Wien aus deportiert und ermordet. Neben Jüdinnen*Juden waren auch andere Menschen von Verfolgung betroffen. Vor allem Romnja* Roma wurden als „Zigeuner“ und Slaw*innen als „rassisch minderwertig“ betrachtet. Sie sollten daher in letzter Konsequenz versklavt oder ermordet werden.

Tobias Portschy – Gauleiter und Wegbereiter der „Zigeunerverfolgung“

Im August 1938 veröffentlichte Tobias Portschy als Gauleiter des Burgenlandes eine „Denkschrift“ zur sogenannten „Zigeunerfrage“. Darin beschrieb er seine radikalen Maßnahmen zur „Ausmerzung der Zigeuner“ – diese reichten von der Zwangsanhaltung in Arbeitslagern bis zur Sterilisation. Mit seiner „Denkschrift“ wurde Portschy zu einem maßgeblichen Wegbereiter der Vernichtung der Romnja* Roma im Burgenland und im Gau Steiermark.

Für die Steiermark sind keine genauen Opferzahlen der Romnja*Roma bekannt. Es wird in der Forschung aber davon ausgegangen, dass von den rund 9.500 österreichischen Romnja*Roma im Jahr 1938 an die 90 % im Nationalsozialismus ermordet wurden. Im Bezirk Oberwart, der in der NS-Zeit Teil der Steiermark war, gab es mit rund 3.000 Menschen die größte Roma-Minderheit in Österreich. Weniger als 200 überlebten den „Porajmos“, wie der Völkermord an den europäischen Romnja* Roma bezeichnet wird.

„Asoziale“, „Arbeitsscheue“ und „unnütze Esser“

Die „Volksgemeinschaft“ war immer auch Leistungsgemeinschaft. Wer sich diesem Leistungsdiktat nicht unterwerfen wollte oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht konnte, wurde verfolgt. Die Verfolgten wurden in Arbeitslager, Umerziehungslager oder Konzentrationslager verbracht. Dort wurden sie entweder durch Sterilisation an der Fortpflanzung gehindert oder in Zuge der NS-Euthanasie ermordet.

Politische Opposition

Unmittelbar mit dem „Anschluss“ setzten die Nationalsozialisten alles daran, die politische Opposition auszuschalten. Führende Vertreter des austrofaschistischen Ständestaates wurden verhaftet, ebenso Sozialdemokraten und Kommunisten. Die Gestapo hatte eigene Referate zur Überwachung, Unterwanderung und Verfolgung der politischen Opposition. NS-Sondergerichte wie der „Volksgerichtshof“ waren für die Aburteilung der Widerstandskämpfer*innen verantwortlich. Es gab sowohl kommunistischen und sozialdemokratischen als auch bürgerlichen und christlichen Widerstand. Die meisten Todesurteile für Widerstandhandlungen gab es in der Steiermark unter kommunistischen Widerstandskämpfer*innen.

„Volksfeinde“ und „Volksschädlinge“

Die Nationalsozialisten erwarteten von den Menschen die bedingungslose Unterordnung unter ihre Ziele und ihre Ideologie. Alle Menschen, die das nicht taten, wurden als Feinde der „Volksgemeinschaft“ gesehen und gnadenlos verfolgt.

Um die Verfolgung zulässig erscheinen zu lassen, erließen die Nationalsozialisten Gesetze und Verordnungen: So war die „Verordnung gegen Volksschädlinge“ vom 5. September 1939 eine rechtliche Basis für die Verfolgung im Krieg. In Paragraf 4 wird sogar die Todesstrafe in Aussicht gestellt, wenn eine Straftat unter „Ausnutzung des Kriegszustandes“ erfolgt und das „gesunde Volksempfinden“ die Todesstrafe fordert. Da das „gesunde Volksempfinden“ nicht erklärt wurde, war die willkürliche Verfolgung und Bestrafung die Folge. Jede oppositionelle und kritische Handlung gegenüber dem Nationalsozialismus war somit strafbar.