Die Bildung der „NS-Volksgemeinschaft“ war ein Prozess des Ein- und Ausschlusses. Wer den rassistischen und ideologischen Kriterien des Nationalsozialismus entsprach, konnte Teil der „Volksgemeinschaft“ sein. Wer diese Kriterien nicht erfüllte, war Verfolgung, Terror und Mord ausgesetzt. Ziel der Verfolgung waren an erster Stelle Jüdinnen*Juden. Aber auch viele andere Gruppen und Personen wurden aus rassistischen oder ideologischen Gründen Opfer des Nationalsozialismus, so beispielsweise Romnja*Roma. Für die Verfolgung der Menschen war der NS-Terror-Apparat verantwortlich: Gestapo, Sicherheitsdienst der SS (SD) und die für die Rechtsprechung verantwortliche Justiz. Aber auch einfache „Volksgenoss*innen“ schauten der Verfolgung widerspruchslos zu. Oder sie beteiligten sich daran in unterschiedlicher Weise. So wurden in der Steiermark Tausende Menschen von den Nationalsozialisten ermordet, in Konzentrationslager oder Gefängnisse verbracht.