Demokratisierung

In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1945 rollten die Panzer der Roten Armee von der Ries kommend durch die Elisabethstraße in die Stadt. Als die Grazer Bevölkerung am 9. Mai aufwachte, standen die Panzer vor dem Rathaus, in dem bereits die erste provisorische Stadtregierung ihre Tätigkeit aufgenommen hatte. Für die einen war das die lang ersehnte Befreiung vom Nationalsozialismus, für die „Parteigenossen“ eine Niederlage. Für die Mehrheit der Bevölkerung begann eine Zeit der Ungewissheit und des Umbruchs. Aus den Ruinen des besiegten „Tausendjährigen Reichs“ entstand die Zweite Republik, an deren Beginn die Demokratisierung und Entnazifizierung sowie ein wirtschaftlicher und geistiger Wiederaufbau standen.

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Kriegsende und Befreiung in der Steiermark

Ende März 1945 überschritt die Rote Armee von Ungarn kommend die Grenze des Burgenlandes und rückte in den kommenden Wochen weiter in den Westen vor. Am 9. Mai marschierte sie in Graz ein und besetzte in der Folge bis zum 15. Mai große Teile des Landes. Die Steiermark wurde im Mai aber auch noch von anderen Truppen befreit und besetzt: So rückte in der Obersteiermark die US-Armee bis Liezen vor. Im Süden marschierten die Verbände der Jugoslawischen Volksbefreiungsarmee gemeinsam mit bulgarischen Truppen ein. Die britische Armee gelangte bis Kriegsende bis nach Köflach und in den Raum Judenburg, ehe sie nach Inkrafttreten des alliierten Zonenplans am 24. Juli 1945 die ganze Steiermark besetzte.

Entnazifizierung

Am 8. Mai 1945 erließ die provisorische österreichische Regierung in Wien mit dem Verbotsgesetz die erste gesetzliche Maßnahme gegen die Nationalsozialisten. Die NSDAP mit allen Gliederungen und angeschlossenen Organisationen wurde verboten. Alle ehemaligen Nationalsozialisten mussten sich melden. Zudem wurden sie aus den Ämtern entlassen. Sie sollten nach einer Umerziehung und Sühne schließlich wieder in den Staat integriert werden. Parallel zum österreichischen Vorgehen gegen ehemalige Nationalsozialisten setzte auch die britische Besatzungsmacht in der Steiermark Entnazifizierungsmaßnahmen um.

Wiederaufbau der demokratischen Steiermark

Am 27. April 1945 proklamierten in Wien die Vertreter der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ), der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) die Wiedererstehung der selbstständigen Republik Österreich. In der Steiermark herrschte zu diesem Zeitpunkt noch Krieg. Erst am 8. Mai 1945 bildete sich in Graz eine erste provisorische Landesregierung aus Vertretern der SPÖ und ÖVP, die am 14. Mai um Vertreter der KPÖ ergänzt wurde. Diese paritätisch zusammengesetzte Regierung kümmerte sich bis zu den ersten freien Wahlen am 25. November 1945 vor allem um die Herstellung der öffentlichen Sicherheit, den Wiederaufbau der Wirtschaft, die Versorgung der Bevölkerung sowie um die Entnazifizierung.

„Wiedergutmachung“

Die neu entstandene Republik war 1945 mit den Folgen des Nationalsozialismus für die NS-Opfer konfrontiert. Viele kamen krank, unterernährt und erschöpft aus den Gefängnissen und Konzentrationslagern und standen vor dem Nichts. Österreich machte für die Verbrechen des Nationalsozialismus das Deutsche Reich verantwortlich und erklärte sich selbst in Übereinstimmung mit der Moskauer Deklaration von 1943 als erstes Opfer und daher für nicht verantwortlich für die Folgen. Daher beschränkten sich die Maßnahmen für die NS-Opfer lange Jahre auf Fürsorgeleistungen und die Rückstellung noch vorhandenen Besitzes.

Volksgerichtsprozesse – Kriegsverbrecherprozesse

Bereits am 27. April 1945 erklärte in Wien die provisorische österreichische Regierung, dass „jene, welche aus Verachtung der Demokratie und der demokratischen Freiheiten ein Regime der Gewalttätigkeit, des Spitzeltums, der Verfolgung und Unterdrückung über unserem Volke aufgerichtet und erhalten, welche das Land in diesen abenteuerlichen Krieg gestürzt und es der Verwüstung preisgegeben haben und noch weiter preisgeben wollen, (…) auf keine Milde rechnen können. Sie werden nach demselben Ausnahmsrecht behandelt werden, das sie selbst den anderen aufgezwungen haben und jetzt auch für sich selbst für gut befinden sollen“.

Aus diesem Grund beschloss die Regierung am 26. Juni 1945 das Kriegsverbrechergesetz. Gerichtsverfahren gegen NS-Täter und Kriegsverbrecher erfolgten vor eigens geschaffenen Volksgerichten in Wien, Linz, Innsbruck und Graz. In Leoben gab es eine Zweigstelle des Volksgerichts Graz. Von diesen beiden steirischen Gerichten wurde bis 1955 gegen insgesamt 5.319 Personen Anklage erhoben, von denen 2.566 auch verurteilt wurden. Dabei wurden auch sieben Todesurteile verhängt. Zwei Drittel dieser Prozesse wurde aber nicht wegen NS-Verbrechen geführt, sondern gegen die sogenannten „Illegalen“ wegen Hochverrat.