Disziplinierung

Adolf Hitler und der Nationalsozialismus sahen ihr „Erziehungsideal in der Heranbildung der Glieder der großen Volks- und Weltanschauungsgemeinschaft zu rassenbewußten körperlich gesunden, geistig regsamen, charakterlich gefestigten, lebensbejahenden, kameradschaftlich denkenden Menschen, die unbeugsame willenstählerne Entschlußkraft und Verantwortungsfreudigkeit auszeichnen“ (A. Hitler).

Dies erforderte Disziplin, Gehorsam und das bedingungslose Befolgen von Befehlen. Nicht der einzelne Mensch zählte, sondern das Volk und die „Volksgemeinschaft“. Jede Verweigerung oder Abweichung wurde daher verfolgt. Dabei spielte neben staatlichen Überwachungs- und Verfolgungseinrichtungen die Bevölkerung selbst eine wichtige Rolle.

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GESTAPO

Die „Geheime Staatspolizei“ (Gestapo) war das wichtigste und effizienteste Instrument des NS-Terrors. Sie forschte Tausende politische Gegner*innen aus, die sie in Konzentrationslager einwies oder vor NS-Gerichte stellte. Sogenannte V-Leute (Spitzel) halfen ihr dabei, organisierte Widerstandsgruppen zumeist in kurzer Zeit zu zerschlagen. Zudem wurden der Gestapo Informationen aus der Bevölkerung zugetragen.

Die Geheime Staatspolizei hatte ihren Sitz in Graz beim Paulustor, Parkring 4. Sie bestand aus verschiedenen Abteilungen mit rund 120 Beschäftigten. Ab dem Jahr 1942 gab es eine Außendienststelle der Gestapo in Leoben. Die Gestapo Graz gliederte sich im Jahr 1942 in eine administrative (I) und eine exekutive Abteilung (IV):

Die exekutive Abteilung bestand aus einem Nachrichtenreferat (IV N). In diesem wurden die Berichte der V-Leute („Spitzelwesen“) bearbeitet. Die Referate IV A bis IV E setzten sich aus weiteren Unterabteilungen zusammen:

IV A      „Linksopposition“, Verstöße gegen das „Rundfunk- und Heimtückegesetz“

IV B     „Rechtsopposition“, „Religions-, und Judenangelegenheiten“

IV C      „Ausländerangelegenheiten“

IV D     „Schutzhaft- und KZ-Angelegenheiten“

IV E      „Spionage und Grenzangelegenheiten“

Soziale Kontrolle und Denunziation

Der Gestapo gelang es mit traditionellen Polizeimethoden, vor allem aber mit Misshandlungen und Folter, den Großteil des organisierten Widerstandes in der Steiermark zu zerschlagen. Für die Kontrolle der Privatsphäre war sie auf Informationen aus der Bevölkerung angewiesen. Und die Bevölkerung lieferte diese vielfach: Tausende Steirer*innen denunzierten ihre Bekannten, zeigten Nachbar*innen und Arbeitskolleg*innen an. Sie berichteten der Gestapo, wenn sich jemand negativ über das NS-Regime äußerte, verbotene „Feindsender“ hörte oder Kontakt zu Zwangsarbeitern oder Kriegsgefangenen suchte.

Die NSDAP und ihre Organisationen

Die NSDAP und ihre Organisationen kümmerten sich darum, dass die nationalsozialistischen Ideen verbreitet wurden und bei möglichst vielen Menschen ankamen. Zudem waren sie für die Kontrolle der Bevölkerung zuständig. Die NSDAP hat über die ganze Steiermark ein Netz von Organisationen gespannt. Dieses setzte sich aus 17 Kreisen (Bezirken), 343 Ortsgruppen mit 1.557 Zellen und 7.050 Blöcken zusammen. In großen Städten konnten mehrere Ortsgruppen bestehen. So gab es in Groß-Graz beispielsweise 14 Ortsgruppen.

Für die Kontrolle der Bevölkerung waren die sogenannten Block- und Zellenleiter wichtig. Sie standen in engem Kontakt mit den „Volksgenossen“ in den Wohnblocks und meldeten an die vorgesetzte Parteistelle, wie die Stimmung im Block war. Sie waren aber auch dafür zuständig, jedes abweichende Verhalten, jede Äußerung gegen den Nationalsozialismus zu melden.

Geborgenheit und Sicherheit

Die Nationalsozialisten verfügten über zahlreiche politische Organisationen: NSDAP, SS, SA, HJ, BDM, NSKK, NSFK etc. Daneben gab es aber auch eine Vielzahl von Verbänden für alle „Volksgenossinnen“ und „Volksgenossen“, die das Leben der Menschen bis weit in den Freizeitbereich hinein prägten. So bot etwa die Organisation „Kraft durch Freude“ (KdF, eine Unterorganisation der Deutschen Arbeitsfront) ein umfangreiches kulturelles und touristisches Freizeitprogramm an. Dieses sollte speziell für die Arbeiterschaft jene Erholung und Unterhaltung bringen, die bis dahin den besser gestellten Schichten der Bevölkerung vorbehalten war. Die Arbeiter*innen schätzten die Theateraufführungen und Konzerte, die für sie organisierten Lichtbildvorträge, Tages- und Ferienreisen. Der NSDAP erlaubten diese Angebote, weitere Gruppen für sich zu gewinnen und ihr System der Kontrolle weiter auszubauen.

An den Pranger stellen

Mit „Sondergesetzen“ verfolgten die Nationalsozialisten all jene, die außerhalb der „Volksgemeinschaft“ standen bzw. dieser nicht angehören wollten. Dazu gehörten die politischen Gegner*innen des Regimes. Aber auch jene, die nach den rassistischen Grundsätzen des Nationalsozialismus nun als „nicht deutsch“ und „nicht arisch“ galten. Dazu waren aber auch Männer und Frauen zu zählen, die gegen die neuen Gesetze verstießen, die nun plötzlich „Rasse“, Ehre, Treue oder Wehrhaftigkeit schützen sollten. Sie alle wurden von den Sondergerichten in Graz und in Leoben angeklagt und verurteilt.

Zur Abschreckung der Bevölkerung berichteten die Zeitungen ausführlich über diese „Vergehen“. Zudem wurden die Verurteilten in den Gemeinden durch Plakate „an den Pranger gestellt“.