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Der Gegenstand Handarbeiten fand mit dem Reichsvolksschulgesetz von 1869 seinen Platz im Unterrichtsplan. In den Trivialschulen unterrichteten einst nur vereinzelt Frauen. Zumeist wurde Handarbeiten von den Ehefrauen der Lehrer unterrichtet. Es gab aber auch Handarbeitslehrerinnen, die als Wanderlehrerinnen verschiedenen Schulen zugeteilt waren und oftmals lange Anmarschwege zurücklegen mussten. Das Gehalt einer Handarbeitslehrerin belief sich auf 100 Gulden jährlich und einer kleinen Weggebühr. Vor der Jahrhundertwende bekam man für einen Gulden 10 kg Brot oder 2 kg Rindfleisch.
Gelehrt wurden die Grundformen des Nähens, Strickens, Häkelns und Stickens. Insbesonders wurde auch das „Flicken“ schadhaft gewordener Kleider geübt. Diese Musterarbeit zeigt das Können der verschiedenen erlernten und hier geübten Formen des Stickens. Die schulisch erworbenen Grundkenntnisse waren für Hilfsarbeiten im Haushalt sehr nützlich.
Inv. Nr.: 23635
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