Steirische Zeremonialstäbe, 1728
Amtsstäbe gehören allgemein zu den typischen Insignien hoher Würdenträger, wozu die Inhaber von Hofämtern und Richter gehörten. Sieht man von der reichen Bearbeitung der Stabenden ab, zeichnen sich diese Symbole durch besondere Schlichtheit aus. Solche Abzeichen zeigten zusammen mit der Positionierung des Amtsträgers dessen Rang bei öffentlichen Zeremonien an.
Beide Stäbe wurden aus Anlass der großen Erbhuldigung im Juli 1728 in Graz gefertigt, im Zuge derer die steirischen Stände Kaiser Karl VI. ihre Treue versicherten. Eine besondere Rolle kam dabei den Inhabern der prestigeträchtigen Erbämter zu. Das Amt des Erblandstabelmeisters hatte die Familie Ursenbeck inne, ein aus Bayern stammendes Geschlecht, das auch in Kärnten und Niederösterreich begütert war. Selbst die Riegersburg zählte zeitweise zu seinen Besitzungen.
Einer der bekanntesten Vertreter der Familie, Christoph David von Ursenbeck, setzte im frühen 17. Jahrhundert die Gegenreformation in Kärnten mit großem Nachdruck durch. Dessen Enkel, Franz Christoph Graf von Massimi, kombinierte mit kaiserlicher Zustimmung 1698 die Geschlechternamen Ursenbeck und Massimi.
Zur Zeit der Erbhuldigung 1728 bekleidete Franz Joseph Graf Ursenbeck-Massimi das Amt des Erblandstabelmeisters. Als Oberst-Erblandhofmeister fungierte Maximilian Sigismund Graf von Trauttmansdorff, Angehöriger eines der angesehensten steirischen Geschlechter im Dienst des Kaiserhauses. Ein anderer prominenter Vorfahr war der in Graz geborene Maximilian von Trauttmansdorff (1584–1650), der 1634 den Sturz Wallensteins mitbetrieb.
An diese Familie erinnern in Graz manche Spuren, zum Beispiel das Palais Trauttmansdorff zwischen Bürger- und Burggasse, das bis zur teilweisen Zerstörung 1944 einer der umfangreichsten Adelssitze der Stadt war.
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