8. März 2016, Christina Cresnik
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Museum für Geschichte > Entdecken > Blog > Die Bewahrung von Medienschätzen in den Multimedialen Sammlungen Teil 1
8. März 2016, Christina Cresnik
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Museen, Archive und andere Gedächtnisinstitutionen beschäftigt heutzutage eine besondere Aufgabe: das Erheben, Restaurieren und Bewahren von audiovisuellen Zeugnissen der Kulturgeschichte. Die Fachleute der Multimedialen Sammlungen des Universalmuseums Joanneum wirken in einer der wichtigsten Anlaufstellen in der Steiermark, was diese Herausforderung betrifft.
Die Multimedialen Sammlungen verfügen über einen erheblichen Bestand an Foto-, Film- und Tondokumenten und haben sich der Archivierung und Konservierung von wertvollen Medienobjekten verschrieben, die vor allem für die Steiermark von Bedeutung sind. Hier setzt auch das vom „Land Steiermark – Wissenschaft und Forschung“ geförderte Projekt „Landesaufnahme ‑ Rettung des steirischen analogen fotografischen und audiovisuellen Erbes“ an. Das Ziel des Projektes ist, mithilfe von Museen sowie von Stadt- und Gemeindearchiven den Bestand an Foto-, Film- und Tonmaterialien in steirischen Sammlungen zu erheben und wichtiges mediales Kulturgut der Steiermark in Kooperation mit den jeweiligen Eigentümern zu erhalten.
Die Erhaltung des historischen Erbes in allen seinen Formen und historischen Perioden findet ihre Rechtfertigung in den Werten, die man diesem Erbe beimisst. (Fenna Yola Tykwer)
Fenna Yola Tykwer, Diplom-Konservatorin/-Restauratorin (FH) am Universalmuseum Joanneum, erklärt:
Die Bezeichnung „Medienkonservierung“ ist ein Sammelbegriff für die Erhaltung aller audiovisuellen Mittel und Verfahren zur Verbreitung und Aufbewahrung von Bildern, Texten, Tönen etc. Ein Medium ist ein Trägersystem zur Informationsvermittlung, wie beispielsweise Audiokassetten, Tonbänder, Fotografien, Negative, Videos, CDs, DVDs.
Zwei Haupttätigkeiten der Medienkonservierung und -restaurierung sind ausschlaggebend für die Erhaltung unseres kulturhistorischen Erbes: Die präventive Konservierung und die kurative Restaurierung. Bei der präventiven Konservierung geht es zum Beispiel um die Herstellung von optimalen Bedingungen für die Lagerung, Nutzung und Präsentation und den sachgemäßen Transport von Kulturgut. Die kurative Restaurierung, im Gegensatz, geht mit einem unmittelbaren Tätigwerden am Kulturgut einher. Beispiele dafür sind die Reinigung eines Objektes oder die Retusche einer Fehlstelle.
Ein direkter Eingriff am Objekt – also kurative Restaurierung – sollte nur von einem ausgebildeten Restaurator durchgeführt werden. Maßnahmen im Bereich der präventiven Konservierung können jedoch auch von geschulten Laien umgesetzt werden. In der Fortsetzung wird der Unterschied zwischen den beiden weiter beleuchtet.
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