Jagd auf Schlangen

Ab 1902 organisierte das Joanneum einige Jahre lang „Giftschlangen-Prämierungsaktionen“. Im Grazer Volksblatt vom 9. Juni 1907 findet sich zum Beispiel diese Kundmachung:

"Für die Vertilgung von Kreuzottern und Sandvipern (Giftschlangen) werden auch im heurigen Jahre Prämien ausbezahlt, und zwar in der Höhe von einer Krone per Schlange.
Diejenigen, welche auf eine solche Prämie Anspruch erheben, haben die getöteten Schlangen, oder zum mindestens deren Köpfe, behufs Agnoszierung an den Herrn Kustos der zoologischen Sammlung am Landesmuseum „Joanneum“ in Graz einzusenden.
Um den Einsendern Portoauslagen zu ersparen, empfiehlt es sich, die Köpfe der getöteten Schlangen in einem gut verschließbaren, mit denaturiertem Spiritus gefüllten Glase aufzubewahren, bis eine größere Zahl von Köpfen auf einmal gesendet werden kann, wozu dieselben vor der Absendung aus dem Spiritus genommen, getrocknet und sodann in Kartonschachteln (Zigarettenschachteln oder dergleichen), auf denen die genaue Adresse des Absenders zu verzeichnen ist, eingesendet werden können.
Die Auszahlung der Prämien wird in der Regel innerhalb eines Monats nach Einlangen und Agnoszierung der Schlangen erfolgen.
Allfällige Reklamationen bleiben unberücksichtigt.
In der Zeit vom 1. Juli bis 15. September findet keine Prämiierung statt und werden auch keine Einsendungen von Schlangen angenommen, weil in dieser Zeit von der k. k. Post der Transport der Schlangenkörper wegen des infolge der Hitze sich entwickelnden Fäulnisgeruches verweigert wird.
Die während dieser Zeit erbeuteten Giftschlangen, beziehungsweise deren Köpfe, können in der oben beschriebenen Weise in Spiritus aufbewahrt und nach dem 15. September zur Agnoszierung eingesendet werden.

Graz, am 28. Mai 1907.
Vom steiermärkischen Landesauschusse."

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