Auch vonseiten des Betriebsrates möchten wir Sie herzlich im Universalmuseum Joanneum willkommen heißen!
Gerade beim Neueintritt in ein Unternehmen können verschiedene Fragen auftauchen. Zögern Sie nicht, die Mitglieder des Betriebsrats per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren oder uns einfach anzusprechen. Wir alle stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung!
Unsere Aufgaben
Der Betriebsrat hat laut Arbeitsverfassungsgesetz § 38 als Organ der Arbeitnehmerschaft „die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern“.
Das klingt doch gut – ist aber recht breit gefasst. Grundsätzlich vertritt der Betriebsrat die Interessen der gesamten Arbeitnehmerschaft, setzt sich aber auch für den Schutz einzelner Arbeitnehmer*innen bei nachteiligen Entscheidungen der Betriebsführung ein. Wichtig: Betriebsrät*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Dazu kommt auch die Pflege der betrieblichen Gemeinschaft. Ob Sommerfest oder Maronibraten, ob Betriebsausflug oder Vergünstigungen für den Mittagstisch – der Betriebsrat hilft mit, dass sich alle Kolleg*innen als Teil einer größeren Gemeinschaft erleben können.
Wichtige Grundlagen
Neben den einschlägigen Gesetzestexten sind es vor allem der eigene Dienstvertrag sowie die Dienstordnung und verschiedenen Betriebsvereinbarungen, die das Arbeitsleben im Universalmuseum Joanneum regeln. Letztere finden Sie im Intranet unter „Mitarbeiter*innen“, dann „Rechtliche Grundlagen“. Die Lektüre ist allen – nicht nur den neuen Kolleg*innen – dringend empfohlen!
Kontakt
Alle Infos zum Betriebsrat finden Sie auch im Intranet unter „Lebensqualität“, dann „Betriebsrat“.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung, gemäß unserem Motto: „Alle sind für alle da!“