Artothek Steiermark

Voraussetzungen der Ausleihe

  • Nachweis des Hauptwohnsitzes in der Steiermark durch Vorweisen eines amtlichen Lichtbildausweises und des Meldezettels.
  • Entrichtung einer Leihgebühr von 80,- Euro pro Werk. Die Bezahlung erfolgt direkt bei Abholung und ist nur in bar möglich.
  • Pro Leihnehmer*in können max. 2 Kunstwerke ausgeliehen werden.  
  • Abschluss einer Kunstversicherung für zu Hause (in der Leihgebühr inkludiert). Der Leihgegenstand ist in einem verschließbaren Raum aufzubewahren. Angaben zu den Sicherheitsvorkehrungen am Aufbewahrungsort sind im Leihvertrag detailliert beschrieben.

Selbstabholung der Kunstwerke

  • Die Abholung des Leihgegenstandes kann nur persönlich im dafür angegebenen Zeitrahmen erfolgen.
  • Nach Bezahlung der Leihgebühr und bei Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises und Meldezettels wird das Kunstwerk/werden die Kunstwerke transportfertig verpackt ausgehändigt.

Worauf Sie beim Kunstwerk achtgeben sollten

Leihvertrag Artothek Steiermark 2025

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