Jagd in der Steiermark

Eine Kulturgeschichte

Im konsolidierten Landesrecht Steiermark, in der Fassung vom 15.7.2020 Paragraph 1, Absatz 1, können wir, wie folgt, lesen:
"Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und steht daher dem jeweiligen Grundeigentümer zu. Das Jagdrecht besteht in der ausschließlichen Berechtigung, innerhalb des zustehenden Jagdgebietes Wild unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen in der im weidmännischen Betrieb üblichen Weise zu hegen, zu verfolgen, zu fangen und zu erlegen, ferner dasselbe und dessen etwa abgetrennte nutzbare Teile, wie abgeworfene Geweihe u. dgl., beim Federwild die gelegten Eier, sowie verendetes Wild und Fallwild sich anzueignen."

85 Paragraphen sind notwendig, um die Jagd in der Steiermark in ein rechtliches Korsett zu zwängen und um die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu normieren.
Kann man Angelegenheiten, die sich tagtäglich in der Natur abspielen, und wo es auch um das Töten/Erlegen von Lebewesen geht, einfach in einen Gesetzestext pressen und so die Wertvorstellungen des Menschen der Natur auferlegen?

Bildinformationen