Die Einläufige des Erzherzogs Johann
Perkussionsbüchse Erzherzog Johanns
Werkstatt Steskal, Wien
um 1830
© Foto Angelo Kaunat
Eigentümer: Sammlung Jagdkunde
JK 5707
Gilt es, über eine Persönlichkeit der Steiermark zu berichten, die ausgehend vom 19. Jahrhundert jagdliche „Reformen“ eingeführt hat, deren Auswirkungen noch bis in das 21. Jahrhundert wirken, so kommt man nicht umhin, Erzherzog Johann (1782–1859) zu nennen.
Erzherzog Johann traf bei Gesellschaftsjagden strenge Auswahlkriterien betreffend das jagdbare Wild und die Ausrüstung der Jagdgäste, so durfte zum Beispiel bei den „Gamsrieglern“ keine Kitzgeiß und kein Kitz geschossen werden und jeder Schütze hatte sich nur eines einläufigen Stutzens zu bedienen. Johanns Grundsatz war: „mit einer Einläufigen lernt man rein schießen, seine Schüsse sparen und zur rechten Zeit abgeben“.
Erzherzog Johann und die Jagd
Das Jahr 1848 brachte einige wichtige Änderungen im Leben Erzherzog Johanns: Einerseits wurde er vom Kaiser zum Kurator der neu gegründeten Akademie der Wissenschaften in Wien ernannt, andererseits wurde er im selben Jahr von der Frankfurter Nationalversammlung zum Reichsverweser bestimmt. Diese Funktion verlangte den vollen Einsatz des Erzherzogs, er musste aber aufgrund seiner gescheiterten Einigungsbestrebungen einsehen, dass die Zeit dazu nicht reif war und trat im Dezember 1849 von diesem Amt zurück.
Im 19. Jahrhundert war die Situation der Jagd angespannt, denn bis in die Mitte dieses Jahrhunderts war das Jagdrecht nicht – so wie heute – mit Grund und Boden verbunden. Die Jagd war grundsätzlich dem Adel vorbehalten und so auch vom „gemeinen Volk“ eher gehasst, da teilweise zu hohe Wildbestände auch zu hohen Wildschäden im Bereich der ohnehin kargen landwirtschaftlichen Erträge führten. Das wiederum hatte unangenehme Auswirkungen auf die Jagd, denn ab 1848 war für eine gewisse Zeit ein Vakuum eingetreten, das viele Möglichkeiten für die Wilderei öffnete. Darunter litt auch der Gams- und Rotwildbestand in den Revieren von Erzherzog Johann, die er in der Umgebung des Brandhofes neben seinen eigenen Revieren auch von den Bauern rund um Mariazell gepachtet hatte. Das Flächenausmaß seiner Jagdreviere – Eigentum inklusive Zupachtung – betrug damals rund 30.000 ha.
Sein Anliegen war es nun, den Bestand durch Neuregelungen mittels Reviersystemen und sogenannten Berufsjägern wieder aufzubauen. Er ließ zum Beispiel nur bestimmte Revierteile bejagen und stellte sie danach wiederum mehrere Jahre unter „Schutz“, sodass es dort keine Beunruhigung gab. Wesentlich in seinem Denken und Handeln war auch die genaue Darstellung der Pflichten seiner von ihm eingesetzten „Berufsjäger“, aber auch deren „Löhnung“.
In den handschriftlichen Originalaufzeichnungen „Pflichten der Jäger Sr. Kaiserl. Hoheit der durchlauchtigsten Erzherzog Johann bey der gepachteten Mariazeller Jagdbarkeit“aus dem Jahre 1818 heißt es unter anderem:
„Erstens: Wird von ihnen Jägern eine unverbrüchliche Treue gefordert, die mindeste Veruntreuung und wenn es mit Beseitigung eines der mindesten Thiere geschähe, oder jemand anderen wissentlich zu thun, ohne es sogleich anzuzeigen, gestatteten, wird auf der Stelle, als der erste und letzte Fall angesehen, und dadurch eine solche überwiesene Veruntreuung mit sogleicher Entlassung vom Dienste bestrafet.
Zweitens: Sind die Jäger verpflichtet, die auch da in der Beylage enthaltenen Confin
(Grenze), solange es die Witterung immer zulässt, wenigstens in der Woche einmahl ganz zu umgehen.
Drittens: Auf die Wild und Raubschützen, worunter auch diejenigen welche sich mit Häzen und Fallen richten abgeben verstanden, die sorgsamste Absicht zu tragen. Zur Aufmunterung und Beseitigung dieser Wilddiebe verbleibet dem Jäger das von einem solchen Wilddiebe aufgebrachte Schußgewehre und Fangeisen und überdieß erhält derselbe für jeden eingebrachten Wilddiebe eine Belohnung von 10 Gulden. Eine besondere Verschonung gegen einen Wilddiebe in Schiessen oder fangen, wird demselben als eine Veruntreuung aufgerechnet. Sr. Kaiserliche Hohheit wollen aber nicht, daß bey Aufbringung eines Wilddiebes solche Thätlichkeiten, wo es sich um Leben und Tod handelt, unternommen werden, der Jäger hat hiebey die Mässigung zu beobachten und wenn er sich übermannt sieht, um die Kenntniß des Thätters zu bewerben. Einen Wilddiebe aber frey wiederum zu entlassen, darf niemals wie oben angesagt, geschehen, sondern er muß ohne alle Rücksicht der Obrigkeit zur Amtshandlung eingeliefert werden.
Siebtens: Wenn sie Jäger eben diesen Vorschriften genau nachkommen, sich als fleißige, getreue Diener bezeugen, und in alleiniger Zufriedenheit leisten, werden Sr. Kaiserl. Hohheit zu ihrer Zufriedenheit durch Befund und Renumeration zu erdienen geruhen. Für gegenwärtig wird ansteigende Besoldung und Schusstaxe festgesetzt.“
Schlichte Waffe
Die abgebildete Waffe aus dem Besitz von Erzherzog Johann ist eine umgebaute Steinschlossbüchse aus der Werkstatt des Büchsenmachers Franz Steskal in Wien. Diese Vorderladerwaffe mit einem 8-Kantlauf, dem Zugkaliber 15,5 mm und dem Feldkaliber 14,2 mm besitzt bereits einen deutschen Stecher und eine aufklappbare Visiereinrichtung. Der aus Holz gefertigte Abzugsbügel, die Schaftkappe sowie die Ladestockösen sind mit Messing beschlagen, wobei die Einlegearbeiten am Lauf mit einem Silberfaden gestaltet sind.
Obwohl die Waffe aus adeligem Besitz stammt, ist ihre schlichte Ausführung auch ein Zeichen der Wertschätzung der Jagd und dem Wildtier gegenüber und repräsentiert eindrucksvoll auch die jagdliche Gesinnung des Erzherzogs, der mehrere Waffen dieser Bauart besaß.
Über die Schussentfernung für diese Waffe gibt es keine gesicherten Angaben, man weiß aber, dass man mit ähnlichen Waffen bis 130 m noch achtbare Ergebnisse erzielen kann.
Text: Mag. Karlheinz Wirnsberger

AHAMER;J. ( 2009 ): Verzeichnis österreichischer Büchsenmacher, Hellmonsödt
EIBISBERGER;B. ( 1994 ) : Grosse Namen berühmter Jäger. 69 – 72. Graz
KOSCHATZKY; W. ( 1996) : Erzherzog Johann – Die Kammermaler ; In: Katalog 23. Galerie und Auktionshaus Hassfurther, 5 – 22. Wien
MERAN Graf von, F. ( 1859) : Der Brandhof, Jagdherrensitz des Erzherzogs Johann und seiner Nachkommen, der Grafen von Meran. In: Mitteilungen der Jagdschutzvereine von NÖ und Wien, Steiermark….. des Verein „Grünes Kreuz“. XXXXXI: ( wieder veröffentlicht am 1.12.1929 )
MERAN; Ph. (1982) : Erzherzog Johann und die Jagd. – In: Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark. XXXIII: 233 – 240. Graz
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THEISS; V. (1969) : Thernberg und Joanneum. - Leben und Wirken Erzherzog Johanns. – Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark. XVIII: 5 – 77. Graz.
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