Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!
Bildinformationen
Einzelprojektförderung, A 9 Land Steiermark
Praktika in Museen, A 9 Land Steiermark
Projektförderung im Bereich Museen, BMWKMS
Kleinveranstalter*innenförderung, A9 Land Steiermark
Publikationsförderung, A9 Land Steiermark
EZA 2025, A9 Land Steiermark
„ZWEI & MEHR-GenerationenCONNECT“, A6 Land Steiermark
Revitalisierungsfond, A 15 Land Steiermark
LEA Förderung von Frauen und Mädchen
Klimafitte Kulturbetriebe, BMK
culture connected, BMBWF (OeAD )
Weitere Ausschreibungen Museum + Schule (OeAD)
LEADER 2023 – 2027
Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (77-03-BML)
Überblick auf der Webseite IG-Kultur
Sie können um Einzelprojektförderung der Abteilung A9 des Landes Steiermark ansuchen. Als Grundlage dient die Förderungsrichtlinie für Museen und Sammlungen (Stand Juni 2022).
Wer darf einreichen?
...wofür?
Nicht gefördert werden
In Bezug auf den Ankauf von Sammlungsobjektdatenbanken wird auf die Sammlungsdigitalisierungsoffensive des Landes Steiermark Panther Web verwiesen.
Eine konkrete Auflistung der förderbaren Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie unter Punkt 4. Ausschließungsgründe bzw. nicht förderbare Ausgaben sind unter Punkt 6 dargelegt. Diese sind z. B. Baumaßnahmen, laufende Kosten (etwa Personalkosten) und Werbemaßnahmen.
...und wann?
Sie können jederzeit um Förderung von Praktikant*innenstellen bei der Abteilung A9 des Landes Steiermark ansuchen, jedoch nur vor Beginn des Praktikums. Rechtliche Grundlage ist das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F.
Wer darf einreichen?
... wofür?
... und wann?
Verwendungsnachweise, Abrechnung und Rückzahlung sind unter Punkt 6, Ausschließungsgründe unter Punkt 7 der Richtlinie nachzulesen
Das Museumsforum Steiermark bündelt offene Praktikumsplätze auf der Webseite, kommuniziert diese und bewirbt sie an Schulen und Hochschulen. Auf der KF Uni Graz kann um ECTS Punkte für geleistete Arbeitszeit angesucht werden.
Sie können jederzeit, jedoch nur einmalig pro Jahr - und spät. 2 Wochen vor der ersten Veranstaltung um eine Förderung Ihrer geplanten Veranstaltung/en ansuchen. Eine weitere oder zusätzliche Förderung derselben Veranstaltung/en aus Mitteln der Kultur- und Kunstförderung des Landes Steiermark ist nicht zulässig.
Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Pauschale von
Wer darf einreichen?
... wofür?
Verwendungsnachweise, Abrechnung und Rückzahlung sind unter Punkt 5, Ausschließungsgründe sowie nicht förderungswürdige Veranstaltungen unter Punkt 6 nachzulesen.
DERZEIT KEINE EINREICHUNG MÖGLICH (Stand Herbst 2025)
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte in den Bereichen z. B. Vermittlung der 17 UN-Ziele; Aufzeigen der Situation in Entwicklungsländern, der Gründe/internationalen Zusammenhänge von Armut, Abbau der Vorurteile gegenüber Menschen aus Entwicklungsländern. Bevorzugt werden Kooperationsprojekte mehrerer (gemeinnütziger) Institutionen und Aktivitäten insbesoondere im Zeitraum "Faire Wochen Steiermark" (Mai – Juni 2025)
Gefördert werden
Die A6 Fachabteilung Gesellschaft startet einen Aufruf zur Einreichung von intergenerativen Projekten in der Steiermark.
Gefördert werden Projekte mit max. 2.500 € pro Projekt, die zwei und mehr Generationen aktiv miteinander verbinden und innovative Wege einschlagen, um Teilhabe, Austausch und gegenseitige Wertschätzung generationenübergreifend zu fördern.
Details sind in der Förderausschreibung nachzulesen.
Wer darf einreichen?
...wofür?
Förderbare Kosten:
Nicht förderbar sind:
...wann?
Förderunterlagen: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12914577/175225954/
Das Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbes. Ziel ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität. Durch Einsatz spezieller Fachleute werden auch erforderliche traditionelle Handwerkstechniken gepflegt und einschlägige Berufszweige unterstützt.
Über den Revitalisierungsfond geförderte Museums(um)bauten - Revitalisierungen
u.a. Gerberei Salzer, Museum Villa Retznei, Kammerhofmuseum Bad Aussee, Brahms-Museum, Hammerwerk Roob, Lehrfrischhütte Vordernberg, Kötzelmühle, Rauchstubenhaus Giefer, Rauchstubenhaus Schirner, Burgmuseum Krems, Pavelhaus - Bad Radkersburg, Handwerkmuseum in Murau
Ihren Antrag auf Projektförderung des Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) können Sie alljährlich und laufend bis 30. November einreichen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite zur Projektförderung im Bereich Museen.
Wer darf ansuchen?
...wofür?
Nicht einreichbar sind Projekte wie u.a. bauliche Maßnahmen, Betriebskosten, Ankäufe musealer Objekte, Kataloge und Publikationen.
...und wann?
Das Programm Klimafitte Kulturbetriebe, das das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland auflegt, fördert Investitionen, die zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben führen.
Dazu zählen z.B. dieVerbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Installation einer klimafreundlichen Heizung oder Energiesparmaßnahmen im Bereich Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Wärmerückgewinnung.
Wer darf einreichen und weitere Voraussetzungen?
...wann?
...wieviel?
...wofür?
...was wird nicht gefördert?
Onlineantrag, Formulare zur Antragstellung sowie FAQs finden Sie auf der Webseite (https://www.umweltfoerderung.at/o63wz), ebenso die rechtliche Grundlage.
AKTUELL KEINE AUSSCHREIBUNG FÜR 2025/26
Kontakt LEA Förderungen: Lukas Stowasser
foerderungen@lea-frauenfonds.at, +43 1 39 50 29 07
Das BMKÖS startet ein Förderprogramm zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Kunst und Kultur. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf strukturellen Förderungen, die die Branche zur Nutzung von KI "im Hintergrund" ermächtigen und ermutigen sollen. Zentral ist dabei auch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen sollen dabei unterstützt werden, die Möglichkeiten der KI (Künstliche Intelligenz) in der Kunst und Kultur zu entdecken und verstärkt zu nutzen.
Wer darf einreichen?
...wofür - Ziele des Programms?
...wann?
Für Förderprogramme zur lokalen Entwicklung im ländlichen Raum sind Sie hier richtig!
LEADER ist eine von EU-, Bund- und Land-kofinanzierte Förderung für innovative Projekte im ländlichen Raum im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Österreich, die seit dem EU-Beitritt 1995 in der Steiermark umgesetzt wird. Aktuell wird die fünfte LEADER-Periode 2023 - 2027 abgewickelt.
Eines der wichtigsten LEADER-Ziele ist es, "bottom-up" (aus der Region für die Region) die Entwicklung in den ländlichen Regionen zu unterstützen sowie Kooperationen und Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Lebensraums, der ländlichen Strukturen, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität zu fördern.
Prinzipiell empfehlen wir Ihnen, sich als Erstes mit der jeweils für Sie zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) oder mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung in Verbindung zu setzen.
Aktuelle Aufrufe und Fristen finden Sie auf der AMA-Seite, ebenso wichtige Merkblätter.
Einen guten Überblick über die steirischen Leader-Regionen und
finden Sie auf der Webseite der Landesentwicklung Steiermark.
Im Rahmen des GAP-Strategieplans werden regionale und innovative Kooperationen aus mind. 2-3 außer/agraischen Akteur*innen (davon mind. 1. KU) gefördert: Der Aufbau und Betrieb von Ländlichen Innovationsunterstützungsnetzwerken (LINs) sowie Ländlichen Innovationspartnerschaften (LIPs) soll die positive Weiterentwicklung des ländlichen Raums unterstützen.
08.09., 06.10. od. 03.11.2025, jeweils 10:30 – 12:00 Uhr
Anmeldung: FFG - Mag. Karin Peter karin.peter@ffg.at
Unterlagen und Präsentationen aus den bisherigen Infoterminen zur Fördermaßnahme 77-03 finden Sie im 77-03 Downloadbereich:
www.ffg.at/ausschreibung/laendliche-innovationssysteme-im-rahmen-der-europaeischen-innovationspartnerschaft-77
Regionaler Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess: Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft 77-03-BML-FG-1 -FG-1
Ländliches Innovationsunterstützungsnetzwerk (LIN) 77-03-BML-FG-2.1-LIN
Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP) 77-03-BML-FG-2.2-LIP
Kontakte
Die nächste Einreichfrist ist mit 02.12.2026 festgesetzt.
Wer darf einreichen?
...wofür?
...wieviel?
...wann?
... wo finde ich weitere Infos?
Auf der Webseite des OeAD - finden Sie eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen, z. B.
Auch auf der Webseite der IG Kultur finden Sie einen praktisch-guten Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten im Kulturbereich.
Welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, welche Fristen dafür gelten und was Sie bei der Einreichung und Projektplanung beachten sollten, erfahren Sie bei uns.
Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen!
Mag.a Elisabeth Schatz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Förderberatung und Projektplanung
+43-699/1330-8941 elisabeth.schatz@museum-joanneum.at