Förderstellen und Förderprogramme

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!

Zu sehen ist ein durchsichtiges Glas, das gefüllt mit Münzen ist und aus dem eine Pflanze wächst. Zu sehen ist ein durchsichtiges Glas, das gefüllt mit Münzen ist und aus dem eine Pflanze wächst.

Bildinformationen

Projektförderung - Bereich Museen A9, Land Steiermark

Die neue Richtlinie für Kultur- und Kunstförderungen des Landes Steiermark (Stand 05.03.2026) gilt seit 05.03.2026 für Projektförderungen im Bereich Museen auf Grundlage des KuKuFöG 2005 und der Rahmenrichtlinie des Landes (RRL 2026).

Zentrale Informationen zu Grundlagen, Voraussetzungen, Unterlagen, förderungsfähigen Kosten sowie Abwicklung und Fristen u.a. finden Sie im allgemeinen Teil der Richtlinie (Pkt. 1-10). Das Wichtigste für die Antragstellung:
 

  • Jeweils zwei Einreichtermine pro Jahr für Förderansuchen unter bzw. über 8.000 EUR Förderwunsch (Projektlaufzeit max. 12 bzw. 9 Monate)

  • Es sind längere Projektzeiträume möglich, sofern Art und Zielsetzung des Vorhabens einen längeren Umsetzungszeitraum erfordern; für die Wahl des Einreichtermins sind jedoch grundsätzlich sowohl die Höhe des Förderwunsches als auch der zeitliche Schwerpunkt des Projekts maßgeblich.
    Projektzeiträume dürfen sich nicht überschneiden.

  • Maximal zwei Ansuchen pro Jahr und Museum; ein Ansuchen kann mehrere Projekte umfassen (Museen mit laufenden ein- oder mehrjährigen Fördervereinbarungen sind von weiteren Projektansuchen ausgeschlossen)

  • Vereinfachter Verwendungsnachweis bis 8.000 EUR (statt bisher 3.500 EUR)

  • Vereinfachte Abrechnung durch reduzierte förderungsfähige Kosten (Abweichungen VOR Einreichung abklären)
     

Eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Richtlinie (Pkt. 8) sowie Vorlagen und Hinweise unter „Merkblätter und Formulare“ auf  www.kultur.steiermark.at

Weitere fachspezifische Informationen, Voraussetzungen und Unterlagen für Museen finden Sie in Pkt. 11.8.3 der Richtlinie. Das Wichtigste für die Antragstellung:

Wer darf einreichen?

  • Träger*innen bestehender, öffentlich zugänglicher Museen mit mindestens Museumsregistrierung (oder kurz davor) und Standort in der Steiermark.
    Nicht einreichberechtigt sind u. a. Gärten, Bibliotheken und Themenpfade.


... wofür und mit welchen Unterlagen?
In der Richtlinie sind jene Projekte und Bereiche ausdrücklich angeführt, für die ausschließlich um Förderung angesucht werden kann. Beispiele für förderbare Projektkosten und Kostenpositionen finden Sie ebendort. 
 

  • Sammeln und Forschen
  • Bewahren
    • Depots einrichten
    • Objekte schützen (Ausstellung)
    • Objekte professionell restaurieren
    • Schädlingsmonitoring und -bekämpfung
    • Sammlung konservieren und verpacken (fachgerecht)
    • Spezifische Unterlagen: Sammlungskonzept, Museumsleitbild. Zusätzlich bei Restaurierung: Eigentumsnachweis u. Stellungnahme über Bedeutung des zu erhaltenden Objekts durch Fachwissenschaft; bei Schädlingsbekämpfung: Sammlungspflegekonzept u. Maßnahmenkatalog zur Ursachenbehebung
       
  • Ausstellen
    • Ausstellung planen, neugestalten, umsetzen
    • Replikas, Modelle erstellen 
    • Leihobjekte transportieren, versichern
    • Leitsystem und Wegweiser im Museum
    • Maßnahmen zur Barrierefreiheit (ausgen. bauliche Maßnahmen)
    • Spezifische Unterlagen: Sammlungskonzept, Museumsleitbild, Ausstellungskonzept (sofern nicht professionell erstellt), bei Replikas/Modellen: schriftliche Begründung der besonderen Bedeutung des Originals
       
  • Vermitteln
    • Vermittlungsprogramm konzipieren und umsetzen
    • Webseite 
    • Museums- und Ausstellungskataloge (Erstauflage)
    • Maßnahmen zur Barrierefreiheit (ausgen. bauliche Maßnahmen)
    • Spezifische Unterlagen: Sammlungskonzept, Museumsleitbild sowie bei interner Entwicklung des Vermittlungsprogramms zusätzlich ein Kinder- und Jugendschutzkonzept (sofern Kinder/Jugendliche beteiligt sind)
       
  • Praktikanten
    • Zuschuss bis 1.000 € pro Jahr und Museum für Projekte zu den musealen Kernaufgaben

    • Mindestalter 16 Jahre, Mindestdauer 1 Monat

    • Unterlagen: Dienstzettel, unterzeichneter Dienstvertrag evt. MF-Vorlage als Projektbeschreibung

    • Weitere Details siehe Pkt. 11.8.3.1 der Richtlinie
       



Förderungsfähige Kosten:

  • Honorare und Werkverträge
    • Personalkosten NUR im Rahmen eines durch die A9 geförderten Praktikums
  • Druck- bzw. Herstellungskosten, hier fallen hinein: Werbekosten (im Rahmen von Sonderausstellungen, ausgen. periodisch erscheinende Medien, Museumszeitschriften und Aussendungen, laufende Pressearbeit)
  • Materialkosten
  • Investitionskosten
  • Versicherung und Transport von Leihgaben


Nicht förderungsfähige Kosten:

  • Bauliche Maßnahmen
  • Personalkosten (Löhne und Gehälter) ausgenommen im Rahmen eines geförderten Praktikums
  • Mieten und Betriebskosten (laufende Kosten für den Betrieb) 
  • Veranstaltungen u. Rahmenprogramm (Eröffnungen, Vorträge, Vorführungen, Begleitveranstaltungen...)
  • Ankauf von Sammlungsobjektdatenbanken (hier wird auf die Sammlungsdigitalisierungsoffensive des Landes Steiermark Panther Web verwiesen).
  • u.a.



...und wann sind die Einreichfristen?

  • Für Ansuchen mit Förderwunsch unter 8.000 €: spätestens bis 31.03.2026
  • Für Ansuchen mit Förderwunsch über 8.000 €: spätestens bis 30.04.2026
     

Maßnahmen der Entwicklungspolitischen Bildung in der Steiermark - EZA Förderung 2025: A 9, Land Steiermark

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte in den Bereichen z. B. Vermittlung der 17 UN-Ziele; Aufzeigen der Situation in Entwicklungsländern, der Gründe/internationalen Zusammenhänge von Armut, Abbau der Vorurteile gegenüber Menschen aus Entwicklungsländern. Bevorzugt werden Kooperationsprojekte mehrerer (gemeinnütziger) Institutionen und Aktivitäten insbesoondere im Zeitraum "Faire Wochen Steiermark" (Mai – Juni 2025)


Gefördert werden 

  • Kleinprojekte (Förderungen bis 2.500 Euro)
  • Einreichfrist: 03.02.2025 bis 31.10.2025

 

Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler, A 15 Land Steiermark

Das Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbes. Ziel ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität. Durch Einsatz spezieller Fachleute werden auch erforderliche traditionelle Handwerkstechniken gepflegt und einschlägige Berufszweige unterstützt.
 

  • Gefördert werden bauliche Maßnahmen (lt. Förderrichtlnie) wahlweise über Landesdarlehen oder über nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge im Ausmaß von max. 10 % der anerkannten Kosten bzw. maximal € 22.000 pro Projekt und Jahr
  • Tipp: Eigenleistungen sind in dieser Förderung anrechenbar
  • Einreichung: laufend


Über den Revitalisierungsfond geförderte Museums(um)bauten - Revitalisierungen
u.a. Gerberei Salzer, Museum Villa Retznei, Kammerhofmuseum Bad Aussee, Brahms-Museum, Hammerwerk Roob, Lehrfrischhütte Vordernberg, Kötzelmühle, Rauchstubenhaus Giefer, Rauchstubenhaus Schirner, Burgmuseum Krems, Pavelhaus - Bad Radkersburg, Handwerkmuseum in Murau

Projektförderung im Bereich Museen des BMWKMS

Ihren Antrag auf Projektförderung des Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) können Sie alljährlich und laufend bis 30. November einreichen. 
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite zur Projektförderung im Bereich Museen.

Wer darf ansuchen?

  • Registrierte Museen, die bereits im Besitz des Museumsgütesiegels sind oder die Maßnahmen in diese Richtung unternommen haben
  • Registrierte Museen, die bereits ein Jahr in Betrieb und ökonomisch eigenständig sind

 
...wofür?

  • Kooperationsprojekte: Museen untereinander, mit anderen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen
  • Forschungsprojekte zu museumsrelevanten Themenstellungen
  • Sammlungspflege: (digitale) Inventarisierung, (Präventive) Konservierung und Restaurierung
  • Vermittlungsprojekte mit Schwerpunkt auf Inklusion, Partizipation, Interdisziplinarität, Chancengleichheit etc. legen
  • Ausstellungen: nachhaltige, langfristige Neupositionierung oder konkrete Maßnahmen zur Aktualisierung der Sammlungspräsentation

 
Nicht einreichbar sind Projekte wie u.a. bauliche Maßnahmen, Betriebskosten, Ankäufe musealer Objekte, Kataloge und Publikationen. 


...und wann?

  • Einreichfrist: laufend bis 30.11. jeden Jahres 
  • Die Rückmeldung erfolgt meist zum Ende des laufenden oder zu Beginn des nächsten Jahres.

Klimafitte Kulturbetriebe, BMK

Das Programm Klimafitte Kulturbetriebe, das das  Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland auflegt, fördert Investitionen, die zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben führen.
Dazu zählen z.B. dieVerbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Installation einer klimafreundlichen Heizung oder Energiesparmaßnahmen im Bereich Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Wärmerückgewinnung.


Wer darf einreichen und weitere Voraussetzungen?

  • Alle natürlichen und juristischen Personen, die Kultureinrichtungen im Sinne des Artikels 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU (VO) 2014/651) betreiben. 
  • Die verfügbaren Räumlichkeiten müssen mind. zu 80% für kulturelle Zwecke verwendet werden, auch hinsichtlich der Nutzungszeiten.
  • Die Investitionssumme pro Antrag beträgt mind. 10.000 Euro.
  • Die maximale Förderhöhe ist pro Antrag mit 2,2 Mio Euro festgelegt.


...wann?

  • Förderanträge können jederzeit erfolgen, jedoch immer vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
  • Liegen geplante Maßnahmen zeitlich weit auseinander (z. B. LED-Beleuchtung und thermische Gebäudesanierung) ist es ratsam, einzelne Förderungsanträge zu stellen, damit zeitnah zur umgesetzten Maßnahme abgerechnet und ausbezahlt werden kann (keine Teilauszahlung von Teilprojekten einer Einreichung möglich).   
     

...wieviel?

  • Zuschuss von bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten
  • Ergänzende Fördermöglichkeiten siehe Infoblatt S 2
     

...wofür?

  • Thermische Gebäudesanierung - umfassende Sanierung wie Einzelmaßnahmen (bei Häusern, die älter als 15 Jahre alt sind) z. B. Dämmung der Außenwand, obersten/untersten Geschoßdecke; Tausch von Fenstern, Außentüren..., Dach/Fassadenbegrünung.
    Weitere Details und Informationen zu nicht/förderfähigen Kosten, Einreichunterlagen finden Sie im Informationsblatt S 3 ff
  • Heizung – Umstellung von bestehenden fossilen Anlagen auf vorzugsweise Nah/Fernwärme, wenn Anschluss nicht möglich auch Wärmepumpe, Holzheizung oder thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung/Raumheizung sowie Wärmespeicher-Anlagen
    Weitere Details und Informationen zu nicht/förderfähigen Kosten, Einreichunterlagen und spez. Fördervoraussetzungen sieh bitte Informationsblatt S 6 ff
  • Energiesparmaßnahmen – Beleuchtungsoptimierung, Lüftung, Wärmerückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik z. B. Umstellung auf LED-Systeme im Innen- und Außenbereich, Installation von Lichtsteuerungssystemen, Austausch eines konventionellen Filmprojektors zu einem Laserprojektor, Energiemonitoring-Systeme.
    Weitere Details und Informationen zu Förderhöhe, nicht/förderfähigen Kosten, Einreichunterlagen und spez. Fördervoraussetzungen entnehmen Sie dem Informationsblatt S 9 ff
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung (Austausch bestehender Kälteanlagen) Weitere Details und Informationen zu Förderhöhe, nicht/förderfähigen Kosten, Einreichunterlagen und spez. Fördervoraussetzungen  finden Sie im Informationsblatt S 11 ff
  • Auch Planung und Montage sind förderungsfähig!

 

...was wird nicht gefördert?

  • Neubauten (Abriss und Neubau), Zubauten zur Kapazitätserweiterung, Gebäude-Umsiedelung, Zwischenmieten
  • Stromproduzierende Anlagen (zum Beispiel PV-Anlagen)
  • Tausch von konventionellen Leuchtmitteln (Glühlampen, Halogenlampen, Leuchtstoffröhren et cetera) gegen LED-Leuchtmittel (Plug-in-Systeme), ausgenommen Tausch bei historischen 
  • und erhaltenswerten Leuchten, LED-Tubes, LED-Stripes ohne Profil und Abdeckung, Austausch oder Modernisierung von bereits bestehenden LED-Leuchtsystemen, nichtzertifizierte Leuchtmittel, Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen
  • ...
     

Zum Informationsblatt

 


Onlineantrag, Formulare zur Antragstellung sowie FAQs finden Sie auf der Webseite (https://www.umweltfoerderung.at/o63wz), ebenso die rechtliche Grundlage.

LEA – Let’s empower Austria 2025/2026

ÖFF Österreichischer Fonds des Bundeskanzleramts zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen

Wer darf einreichen und wann?

  • öffentliche Museen, Museen und museumsähnliche Einrichtungen mit gültigem Spendenbegünstigungsbescheid (weitere Fördervoraussetzungen siehe Pkt. 4 der Richtlinie)
  • Einreichfrist: 14.11.2025-15.02.2026
  • vor der vollständigen Einreichung wird die Förderberechtigung via Online-Formular auf der Webseite geprüft


Was wird gefördert und wie?

  • Projekte und Maßnahmen zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen, mehr zur Zielgruppe unter Pkt. 3.1 der Richtlinie 
  • max. Projektlaufzeit 01.06.2026-31.05.2027
  • Pro Projekt € 20-100.000, weitere Details unter Pkt.3.3 der Richtlinie
  • Bis 100 % Förderquote, Details zur Vermeidung von Doppelförderungen siehe Pkt 4.2 
  • förderbar sind Personalkosten für Angestellte und freie Dienstnehmende, Sachkosten und Kosten für Dienstleistungen Dritter, weitere Details unter Pkt. 5 der Richtlinie; nicht förderbare Kosten unter Pkt 5.3


Beachten Sie die unter Pkt 6.3. genannten Bewertungskriterien.
Auf der Webseite finden Sie Formulare und Vorlagen sowie bisher geförderte Projekte.

Zur Förderrichtlinie 2025, Stand 20.10.2025
https://letsempoweraustria.at/wp-content/uploads/2024/10/LEA_Foerderrichtlinie_2024.pdf

Kontakt LEA Förderungen: Lukas Stowasser
foerderungen@lea-frauenfonds.at, +43 1 39 50 29 07 

LEADER 2023 – 2027: Projektförderung im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Österreich

Für Förderprogramme zur lokalen Entwicklung im ländlichen Raum sind Sie hier richtig!

LEADER ist eine von EU-, Bund- und Land-kofinanzierte Förderung für innovative Projekte im ländlichen Raum im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Österreich, die seit dem EU-Beitritt 1995 in der Steiermark umgesetzt wird. Aktuell wird die fünfte LEADER-Periode 2023 - 2027 abgewickelt. 
Eines der wichtigsten LEADER-Ziele ist es, "bottom-up" (aus der Region für die Region) die Entwicklung in den ländlichen Regionen zu unterstützen sowie Kooperationen und Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Lebensraums, der ländlichen Strukturen, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität zu fördern.

Prinzipiell empfehlen wir Ihnen, sich als Erstes mit der jeweils für Sie zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) oder mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung in Verbindung zu setzen.

Aktuelle Aufrufe und Fristen finden Sie auf der AMA-Seite, ebenso wichtige Merkblätter.

 

Einen guten Überblick über die steirischen Leader-Regionen und

 

  • Kontakte und Lokale Aktionsgruppen (LAGs)
  • LEADER Gemeinden sowie
  • Lokale Entwicklungsstrategien (LES)

finden Sie auf der Webseite der Landesentwicklung Steiermark.

 

culture connected, BMBWF (OeAD)

Die nächste Einreichfrist ist mit 02.12.2025 festgesetzt.

Wer darf einreichen?

  • Kultureinrichtungen, die über ein kontinuierliches Jahresprogramm verfügen
  • Kulturinitiativen und -vereine, die mit einer oder mehreren Schulen mit Öffentlichkeitsrecht oder Projektteams der schulischen Tagesbetreuung zusammenarbeiten
  • Die Kultureinrichtung reicht unter Nennung einer Projektleitung ein. Die Partnerschaft wird von Schule und Kultureinrichtung gemeinsam getragen


...wofür?

  • Eingereicht werden Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Kultureinrichtungen zu allen Kunst- und Kulturbereichen. Die Kooperationen eröffnen Kindern und Jugendlichen neue Wege zu Kunst und Kultur. Sie sammeln Erfahrungen in selbstbestimmten und nachhaltigen Lernprozessen.
  • Es wird empfohlen, dass die Aktivitäten im Rahmen des Themenschwerpunkts take HEART! Demokratie, Nachhaltigkeit und Kulturelle Bildung stattfinden.
  • Neben der Qualität und Aussagekraft der Einreichung werden auch die Intensität der Zusammenarbeit und die partizipative Einbindung der Schüler*innen berücksichtigt. Außerdem achtet die Jury auf eine möglichst ausgewogene Auswahl nach unterschiedlichen Schularten, Schulstufen, Bundesländern und Kulturbereichen und Kooperationen in peripheren Regionen und Bezirken.


...wieviel?

  • Maximale finanzielle Unterstützung: 1.900 Euro pro Projekt 


...wann?

  • Einreichfrist: 08.09.-02.12.2025
  • Jurysitzung: Jänner 2026
  • Mitteilung der Juryentscheidung: Jänner 2026
  • Projektdurchführung: von Jänner bis Ende des Unterrichtsschuljahres 2025/26
  • Bericht und Abrechnung: Juli 2026


... wo finde ich weitere Infos?

Weitere Ausschreibungen Museum + Schule (OeAD)

Auf der Webseite des OeAD - finden Sie eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen, z. B. 

  • projekteuropa (Kreativwettbewerb für künstlerische Arbeiten zum Thema "(k)now – kreativ.aktiv.neugierig"
  • RaumGestalten (Schulprojekte der baukulturellen Bildung)
  • K3-PROJEKTE. Kulturvermittlung mit Lehrlingen

Übrigens ...

Auch auf der Webseite der IG Kultur finden Sie einen praktisch-guten Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten im Kulturbereich.

Ihre Ansprechpartnerin

Förderungen

Welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, welche Fristen dafür gelten und was Sie bei der Einreichung beachten sollten, erfahren Sie bei uns.

Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen!

Porträtfoto Elisabeth Schatz

Mag.a Elisabeth Schatz, Kommunikation Museumsforum Steiermark

+43-699/1330-8941 elisabeth.schatz@museum-joanneum.at