Förderstellen und Förderprogramme

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!

Zu sehen ist ein durchsichtiges Glas, das gefüllt mit Münzen ist und aus dem eine Pflanze wächst. Zu sehen ist ein durchsichtiges Glas, das gefüllt mit Münzen ist und aus dem eine Pflanze wächst.

Bildinformationen

Projektförderung - Bereich Museen A9, Land Steiermark

Die neue Richtlinie für Kultur- und Kunstförderungen des Landes Steiermark (Stand 09.07.2026) gilt seit 05.03.2026 für Projektförderungen im Bereich Museen auf Grundlage des KuKuFöG 2005.

Zentrale Informationen zu Grundlagen, Voraussetzungen, Unterlagen, förderungsfähigen Kosten sowie Abwicklung und Fristen u.a. finden Sie im allgemeinen Teil der Richtlinie (Pkt. 1-10). Das Wichtigste für die Antragstellung:
 

  • Mind. 1 Einreichtermin pro Jahr für Förderansuchen unter bzw. über 8.000 EUR Förderwunsch

  • Für Museen sind Projektlaufzeiten über 12 Monate möglich, sofern Art und Zielsetzung des Vorhabens einen längeren Umsetzungszeitraum erfordern; für die Wahl des Einreichtermins ist grundsätzlich die Höhe des Förderwunsches maßgeblich.
    Projektzeiträume dürfen sich nicht überschneiden.

  • Keine Beschränkung der Ansuchen pro Jahr und Museum; ein Ansuchen kann mehrere Projekte umfassen (Museen mit laufenden ein- oder mehrjährigen Fördervereinbarungen sind von weiteren Projektansuchen ausgeschlossen)

  • Vereinfachter Verwendungsnachweis bis 8.000 EUR (statt bisher 3.500 EUR)

  • Vereinfachte Abrechnung durch reduzierte förderungsfähige Kosten (Abweichungen VOR Einreichung abklären)
     

Eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Richtlinie (Pkt. 8) sowie Vorlagen und Hinweise unter „Merkblätter und Formulare“ auf  www.kultur.steiermark.at

Weitere fachspezifische Informationen, Voraussetzungen und Unterlagen für Museen finden Sie in Pkt. 11.8.3 der Richtlinie. Das Wichtigste für die Antragstellung:

Wer darf einreichen?

  • Träger*innen bestehender, öffentlich zugänglicher Museen mit mindestens Museumsregistrierung (oder kurz davor) und Standort in der Steiermark.
    Nicht einreichberechtigt sind u. a. Gärten, Bibliotheken und Themenpfade.


... wofür und mit welchen Unterlagen?
In der Richtlinie sind jene Projekte und Bereiche ausdrücklich angeführt, für die ausschließlich um Förderung angesucht werden kann. Beispiele für förderbare Projektkosten und Kostenpositionen finden Sie ebendort. 
 

  • Sammeln und Forschen
  • Bewahren
    • Depots einrichten
    • Objekte schützen (Ausstellung)
    • Objekte professionell restaurieren
    • Schädlingsmonitoring und -bekämpfung
    • Sammlung konservieren und verpacken (fachgerecht)
    • Spezifische Unterlagen: Sammlungskonzept, Museumsleitbild. Zusätzlich bei Restaurierung: Eigentumsnachweis u. Stellungnahme über Bedeutung des zu erhaltenden Objekts durch Fachwissenschaft; bei Schädlingsbekämpfung: Sammlungspflegekonzept u. Maßnahmenkatalog zur Ursachenbehebung
       
  • Ausstellen
    • Ausstellung planen, neugestalten, umsetzen
    • Replikas, Modelle erstellen 
    • Leihobjekte transportieren, versichern
    • Leitsystem und Wegweiser im Museum
    • Maßnahmen zur Barrierefreiheit (ausgen. bauliche Maßnahmen)
    • Spezifische Unterlagen: Sammlungskonzept, Museumsleitbild, Ausstellungskonzept (sofern nicht professionell erstellt), bei Replikas/Modellen: schriftliche Begründung der besonderen Bedeutung des Originals
       
  • Vermitteln
    • Vermittlungsprogramm konzipieren und umsetzen
    • Webseite 
    • Museums- und Ausstellungskataloge (Erstauflage)
    • Maßnahmen zur Barrierefreiheit (ausgen. bauliche Maßnahmen)
    • Spezifische Unterlagen: Sammlungskonzept, Museumsleitbild sowie bei interner Entwicklung des Vermittlungsprogramms zusätzlich ein Kinder- und Jugendschutzkonzept (sofern Kinder/Jugendliche beteiligt sind)
       
  • Praktikanten
    • Zuschuss bis 1.000 € pro Jahr und Museum für Projekte zu den musealen Kernaufgaben

    • Mindestalter 16 Jahre, Mindestdauer 1 Monat

    • MF-Vorlage als Projektbeschreibung

    • Verwendungsnachweis: An/Abmeldung ÖGK, Lohn/Gehaltszettel, durch Praktikanten unterfertigter Tätigkeitsbericht, Stundenaufzeichnung bei Minderjährigen

    • Weitere Details siehe Pkt. 11.8.3.1 der Richtlinie
       



Förderungsfähige Kosten:

  • Honorare und Werkverträge
    • Personalkosten NUR im Rahmen eines durch die A9 geförderten Praktikums
  • Druck- bzw. Herstellungskosten, hier fallen hinein: Werbekosten (im Rahmen von Sonderausstellungen, ausgen. periodisch erscheinende Medien, Museumszeitschriften und Aussendungen, laufende Pressearbeit)
  • Materialkosten
  • Investitionskosten
  • Versicherung und Transport von Leihgaben


Nicht förderungsfähige Kosten:

  • Bauliche Maßnahmen
  • Personalkosten (Löhne und Gehälter) ausgenommen im Rahmen eines geförderten Praktikums
  • Mieten und Betriebskosten (laufende Kosten für den Betrieb) 
  • Veranstaltungen u. Rahmenprogramm (Eröffnungen, Vorträge, Vorführungen, Begleitveranstaltungen...)
  • Ankauf von Sammlungsobjektdatenbanken (hier wird auf die Sammlungsdigitalisierungsoffensive des Landes Steiermark Panther Web verwiesen).
  • u.a.



...und wann sind die Einreichfristen?

  • Für Ansuchen mit Förderwunsch unter 8.000 €: spätestens bis 31.03.2026
  • Für Ansuchen mit Förderwunsch über 8.000 €: spätestens bis 30.04.2026
     

Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler, A 15 Land Steiermark

Das Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbes. Ziel ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität. Durch Einsatz spezieller Fachleute werden auch erforderliche traditionelle Handwerkstechniken gepflegt und einschlägige Berufszweige unterstützt.
 

  • Gefördert werden bauliche Maßnahmen (lt. Förderrichtlnie) wahlweise über Landesdarlehen oder über nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge im Ausmaß von max. 10 % der anerkannten Kosten bzw. maximal € 22.000 pro Projekt und Jahr
  • Tipp: Eigenleistungen sind in dieser Förderung anrechenbar
  • Einreichung: laufend


Über den Revitalisierungsfond geförderte Museums(um)bauten - Revitalisierungen
u.a. Gerberei Salzer, Museum Villa Retznei, Kammerhofmuseum Bad Aussee, Brahms-Museum, Hammerwerk Roob, Lehrfrischhütte Vordernberg, Kötzelmühle, Rauchstubenhaus Giefer, Rauchstubenhaus Schirner, Burgmuseum Krems, Pavelhaus - Bad Radkersburg, Handwerkmuseum in Murau

Projektförderung im Bereich Museen des BMWKMS

Ihren Antrag auf Projektförderung des Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) können Sie alljährlich und laufend bis 30. November einreichen. 
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite zur Projektförderung im Bereich Museen.

Wer darf ansuchen?

  • Registrierte Museen, die bereits im Besitz des Museumsgütesiegels sind oder die Maßnahmen in diese Richtung unternommen haben
  • Registrierte Museen, die bereits ein Jahr in Betrieb und ökonomisch eigenständig sind

 
...wofür?

  • Kooperationsprojekte: Museen untereinander, mit anderen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen
  • Forschungsprojekte zu museumsrelevanten Themenstellungen
  • Sammlungspflege: (digitale) Inventarisierung, (Präventive) Konservierung und Restaurierung
  • Vermittlungsprojekte mit Schwerpunkt auf Inklusion, Partizipation, Interdisziplinarität, Chancengleichheit etc. legen
  • Ausstellungen: nachhaltige, langfristige Neupositionierung oder konkrete Maßnahmen zur Aktualisierung der Sammlungspräsentation

 
Nicht einreichbar sind Projekte wie u.a. bauliche Maßnahmen, Betriebskosten, Ankäufe musealer Objekte, Kataloge und Publikationen. 


...und wann?

  • Einreichfrist: laufend bis 30.11. jeden Jahres 
  • Die Rückmeldung erfolgt meist zum Ende des laufenden oder zu Beginn des nächsten Jahres.

LEADER 2023 – 2027: Projektförderung im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Österreich

Für Förderprogramme zur lokalen Entwicklung im ländlichen Raum sind Sie hier richtig!

LEADER ist eine von EU-, Bund- und Land-kofinanzierte Förderung für innovative Projekte im ländlichen Raum im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Österreich, die seit dem EU-Beitritt 1995 in der Steiermark umgesetzt wird. Aktuell wird die fünfte LEADER-Periode 2023 - 2027 abgewickelt. 
Eines der wichtigsten LEADER-Ziele ist es, "bottom-up" (aus der Region für die Region) die Entwicklung in den ländlichen Regionen zu unterstützen sowie Kooperationen und Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Lebensraums, der ländlichen Strukturen, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität zu fördern.

Prinzipiell empfehlen wir Ihnen, sich als Erstes mit der jeweils für Sie zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) oder mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung in Verbindung zu setzen.

Aktuelle Aufrufe und Fristen finden Sie auf der AMA-Seite, ebenso wichtige Merkblätter.

 

Einen guten Überblick über die steirischen Leader-Regionen und

 

  • Kontakte und Lokale Aktionsgruppen (LAGs)
  • LEADER Gemeinden sowie
  • Lokale Entwicklungsstrategien (LES)

finden Sie auf der Webseite der Landesentwicklung Steiermark.

 

Die Steiermark baut Brücken

Projekte zu steirischen Außenbeziehungen

Das Land Steiermark fördert unter dem Motto „Die Steiermark baut Brücken“  nachhaltige, innovative und partnerschaftlich entwickelte Projekte zwischen Organisationen in der Steiermark und Partner*innen in definierten Zielregionen und Zielländern.
 

  • Kleinförderung bis max. 3.000 EUR (bzw. max. 50 % der Gesamtkosten)
  • Antragsberechtigt sind Museen, Vereine, Gemeinden …
  • Einreichung: bis 09. Oktober 2026
    1 Einreichung pro Antragsteller
  • Projektzeitraum: 2027


Was wird gefördert?

  • Innovative Projekte, die nachhaltige Kooperationen mit Organisationen, Personen in steirischen Partnerregionen stärken (z.B. Deutschland, Italien, Slowenien, Ungarn usw. siehe Ausschreibung S 3)
  • Projekte zu den Themen
    • Nachhaltigkeit & Ressourcennutzung
    • Bildung, digitale Transformation & Künstliche Intelligenz
    • Demokratie, Desinformation, Governance & Zivilgesellschaft
    • insbes. Projekte, die mehrere Bereiche miteinander verbinden
    • weitere Infos dazu: siehe Ausschreibung S 2; 4; 6 

culture connected, BMBWF (OeAD)

Die letzte Einreichfrist war mit 02.12.2025 festgesetzt.
In Kürze werden Informationen zur voraussichtlichen Ausschreibung 2027 veröffentlicht. 
 

Wer darf einreichen?

  • Kultureinrichtungen, die über ein kontinuierliches Jahresprogramm verfügen
  • Kulturinitiativen und -vereine, die mit einer oder mehreren Schulen mit Öffentlichkeitsrecht oder Projektteams der schulischen Tagesbetreuung zusammenarbeiten
  • Die Kultureinrichtung reicht unter Nennung einer Projektleitung ein. Die Partnerschaft wird von Schule und Kultureinrichtung gemeinsam getragen


...wofür?

  • Eingereicht werden Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Kultureinrichtungen zu allen Kunst- und Kulturbereichen. Die Kooperationen eröffnen Kindern und Jugendlichen neue Wege zu Kunst und Kultur. Sie sammeln Erfahrungen in selbstbestimmten und nachhaltigen Lernprozessen.
  • Es wird empfohlen, dass die Aktivitäten im Rahmen des Themenschwerpunkts pARTicipation! Kulturelle Bildung.Medien.Demokratie stattfinden.
  • Neben der Qualität und Aussagekraft der Einreichung werden auch die Intensität der Zusammenarbeit und die partizipative Einbindung der Schüler*innen berücksichtigt. Außerdem achtet die Jury auf eine möglichst ausgewogene Auswahl nach unterschiedlichen Schularten, Schulstufen, Bundesländern und Kulturbereichen und Kooperationen in peripheren Regionen und Bezirken.


...wieviel?

  • Maximale finanzielle Unterstützung: ca. 1.900 Euro pro Projekt 


...wann?

  • Einreichfrist: Sept.-Dez. 
  • Jurysitzung: Jänner 
  • Mitteilung der Juryentscheidung: Jänner 
  • Projektdurchführung: von Jänner bis Ende des Unterrichtsschuljahres 
  • Bericht und Abrechnung: Juli 


... wo finde ich weitere Infos?

Weitere Ausschreibungen Museum + Schule (OeAD)

Auf der Webseite des OeAD - finden Sie eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen, z. B. 

  • projekteuropa (Kreativwettbewerb für künstlerische Arbeiten zum Thema "(k)now – kreativ.aktiv.neugierig"
  • RaumGestalten (Schulprojekte der baukulturellen Bildung)
  • K3-PROJEKTE. Kulturvermittlung mit Lehrlingen

Power UP 2026 - Steirische VB-Beteiligungsgenossenschaften und Volksbank Steiermark

Die Initiative fördert Projekte, die einen Mehrwert für die Menschen in den Regionen haben, Ressourcen schonen, soziale Strukturen stärken und die Steiermark zukunftsfähiger machen. 

Einreichen dürfen:

  • Museumsvereine, Gemeinden und Organisationen 
  • je Förderwerber 1 Projekt


Gefördert werden:

  • nachhaltige, regionale Projekte 
  • aus dem Bereich der SDG’s der Vereinten Nationen oder des Genossenschaftswesens
  • die noch nicht umgesetzt wurden.
     

Nicht gefördert werden Projekte

  • außerhalb der Region der VB-Beteiligungsgenossenschaft
  • von Einzelpersonen
  • die nicht dem Code of Conduct der VB entsprechen
  • mit karitativem oder Spendencharakter

 

Förderhöhe: 1.000 bis 5.000 Euro

Fristen:

  • Einreichungen bis 31.12.2026
  • Entscheidung via Mitglieder-Voting bis Ende März 2027 
  • Projektumsetzung: innerhalb 1 Jahres nach Zuschlag 


Weitere Informationen: https://www.regional-verpflichtet.at/foerderinitiative/ 

Übrigens ...

Auch auf der Webseite der IG Kultur finden Sie einen praktisch-guten Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten im Kulturbereich.

Ihre Ansprechpartnerin

Förderungen

Welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, welche Fristen dafür gelten und was Sie bei der Einreichung beachten sollten, erfahren Sie bei uns.

Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen!

Porträtfoto Elisabeth Schatz

Mag.a Elisabeth Schatz, Kommunikation Museumsforum Steiermark

+43-699/1330-8941 elisabeth.schatz@museum-joanneum.at