Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!
Bildinformationen
LEADER 2023 – 2027
Die Steiermark baut Brücken
Projektförderung - Bereich Museen, A 9 Land Steiermark
Projektförderung im Bereich Museen, BMWKMS
Revitalisierungsfond, A 15 Land Steiermark
culture connected, BMBWF (OeAD )
Power UP 2026: Steirische VB-Beteiligungsgenossenschaften
Weitere Ausschreibungen Museum + Schule (OeAD)
Überblick auf der Webseite IG-Kultur
Die neue Richtlinie für Kultur- und Kunstförderungen des Landes Steiermark (Stand 09.07.2026) gilt seit 05.03.2026 für Projektförderungen im Bereich Museen auf Grundlage des KuKuFöG 2005.
Zentrale Informationen zu Grundlagen, Voraussetzungen, Unterlagen, förderungsfähigen Kosten sowie Abwicklung und Fristen u.a. finden Sie im allgemeinen Teil der Richtlinie (Pkt. 1-10). Das Wichtigste für die Antragstellung:
Mind. 1 Einreichtermin pro Jahr für Förderansuchen unter bzw. über 8.000 EUR Förderwunsch
Für Museen sind Projektlaufzeiten über 12 Monate möglich, sofern Art und Zielsetzung des Vorhabens einen längeren Umsetzungszeitraum erfordern; für die Wahl des Einreichtermins ist grundsätzlich die Höhe des Förderwunsches maßgeblich.
Projektzeiträume dürfen sich nicht überschneiden.
Keine Beschränkung der Ansuchen pro Jahr und Museum; ein Ansuchen kann mehrere Projekte umfassen (Museen mit laufenden ein- oder mehrjährigen Fördervereinbarungen sind von weiteren Projektansuchen ausgeschlossen)
Vereinfachter Verwendungsnachweis bis 8.000 EUR (statt bisher 3.500 EUR)
Vereinfachte Abrechnung durch reduzierte förderungsfähige Kosten (Abweichungen VOR Einreichung abklären)
Eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Richtlinie (Pkt. 8) sowie Vorlagen und Hinweise unter „Merkblätter und Formulare“ auf www.kultur.steiermark.at
Weitere fachspezifische Informationen, Voraussetzungen und Unterlagen für Museen finden Sie in Pkt. 11.8.3 der Richtlinie. Das Wichtigste für die Antragstellung:
Wer darf einreichen?
... wofür und mit welchen Unterlagen?
In der Richtlinie sind jene Projekte und Bereiche ausdrücklich angeführt, für die ausschließlich um Förderung angesucht werden kann. Beispiele für förderbare Projektkosten und Kostenpositionen finden Sie ebendort.
Zuschuss bis 1.000 € pro Jahr und Museum für Projekte zu den musealen Kernaufgaben
Mindestalter 16 Jahre, Mindestdauer 1 Monat
Verwendungsnachweis: An/Abmeldung ÖGK, Lohn/Gehaltszettel, durch Praktikanten unterfertigter Tätigkeitsbericht, Stundenaufzeichnung bei Minderjährigen
Weitere Details siehe Pkt. 11.8.3.1 der Richtlinie
Förderungsfähige Kosten:
Nicht förderungsfähige Kosten:
...und wann sind die Einreichfristen?
Das Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbes. Ziel ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität. Durch Einsatz spezieller Fachleute werden auch erforderliche traditionelle Handwerkstechniken gepflegt und einschlägige Berufszweige unterstützt.
Über den Revitalisierungsfond geförderte Museums(um)bauten - Revitalisierungen
u.a. Gerberei Salzer, Museum Villa Retznei, Kammerhofmuseum Bad Aussee, Brahms-Museum, Hammerwerk Roob, Lehrfrischhütte Vordernberg, Kötzelmühle, Rauchstubenhaus Giefer, Rauchstubenhaus Schirner, Burgmuseum Krems, Pavelhaus - Bad Radkersburg, Handwerkmuseum in Murau
Ihren Antrag auf Projektförderung des Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) können Sie alljährlich und laufend bis 30. November einreichen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite zur Projektförderung im Bereich Museen.
Wer darf ansuchen?
...wofür?
Nicht einreichbar sind Projekte wie u.a. bauliche Maßnahmen, Betriebskosten, Ankäufe musealer Objekte, Kataloge und Publikationen.
...und wann?
Für Förderprogramme zur lokalen Entwicklung im ländlichen Raum sind Sie hier richtig!
LEADER ist eine von EU-, Bund- und Land-kofinanzierte Förderung für innovative Projekte im ländlichen Raum im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Österreich, die seit dem EU-Beitritt 1995 in der Steiermark umgesetzt wird. Aktuell wird die fünfte LEADER-Periode 2023 - 2027 abgewickelt.
Eines der wichtigsten LEADER-Ziele ist es, "bottom-up" (aus der Region für die Region) die Entwicklung in den ländlichen Regionen zu unterstützen sowie Kooperationen und Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Lebensraums, der ländlichen Strukturen, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität zu fördern.
Prinzipiell empfehlen wir Ihnen, sich als Erstes mit der jeweils für Sie zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) oder mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung in Verbindung zu setzen.
Aktuelle Aufrufe und Fristen finden Sie auf der AMA-Seite, ebenso wichtige Merkblätter.
Einen guten Überblick über die steirischen Leader-Regionen und
finden Sie auf der Webseite der Landesentwicklung Steiermark.
Projekte zu steirischen Außenbeziehungen
Das Land Steiermark fördert unter dem Motto „Die Steiermark baut Brücken“ nachhaltige, innovative und partnerschaftlich entwickelte Projekte zwischen Organisationen in der Steiermark und Partner*innen in definierten Zielregionen und Zielländern.
Was wird gefördert?
Die letzte Einreichfrist war mit 02.12.2025 festgesetzt.
In Kürze werden Informationen zur voraussichtlichen Ausschreibung 2027 veröffentlicht.
Wer darf einreichen?
...wofür?
...wieviel?
...wann?
... wo finde ich weitere Infos?
Auf der Webseite des OeAD - finden Sie eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen, z. B.
Die Initiative fördert Projekte, die einen Mehrwert für die Menschen in den Regionen haben, Ressourcen schonen, soziale Strukturen stärken und die Steiermark zukunftsfähiger machen.
Einreichen dürfen:
Gefördert werden:
Nicht gefördert werden Projekte
Förderhöhe: 1.000 bis 5.000 Euro
Fristen:
Weitere Informationen: https://www.regional-verpflichtet.at/foerderinitiative/
Auch auf der Webseite der IG Kultur finden Sie einen praktisch-guten Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten im Kulturbereich.
Welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, welche Fristen dafür gelten und was Sie bei der Einreichung beachten sollten, erfahren Sie bei uns.
Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen!
Mag.a Elisabeth Schatz, Kommunikation Museumsforum Steiermark
+43-699/1330-8941 elisabeth.schatz@museum-joanneum.at