Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!
Bildinformationen
Projektförderung - Bereich Museen, A 9 Land Steiermark
Projektförderung im Bereich Museen, BMWKMS
EZA 2025, A9 Land Steiermark
„ZWEI & MEHR-GenerationenCONNECT“, A6 Land Steiermark
Revitalisierungsfond, A 15 Land Steiermark
LEA Förderung von Frauen und Mädchen
Klimafitte Kulturbetriebe, BMK
culture connected, BMBWF (OeAD )
Weitere Ausschreibungen Museum + Schule (OeAD)
LEADER 2023 – 2027
Überblick auf der Webseite IG-Kultur
Die neue Richtlinie für Kultur- und Kunstförderungen des Landes Steiermark (Stand 05.03.2026) gilt seit 05.03.2026 für Projektförderungen im Bereich Museen auf Grundlage des KuKuFöG 2005 und der Rahmenrichtlinie des Landes (RRL 2026).
Zentrale Informationen zu Grundlagen, Voraussetzungen, Unterlagen, förderungsfähigen Kosten sowie Abwicklung und Fristen u.a. finden Sie im allgemeinen Teil der Richtlinie (Pkt. 1-10). Das Wichtigste für die Antragstellung:
Jeweils zwei Einreichtermine pro Jahr für Förderansuchen unter bzw. über 8.000 EUR Förderwunsch (Projektlaufzeit max. 12 bzw. 9 Monate)
Es sind längere Projektzeiträume möglich, sofern Art und Zielsetzung des Vorhabens einen längeren Umsetzungszeitraum erfordern; für die Wahl des Einreichtermins sind jedoch grundsätzlich sowohl die Höhe des Förderwunsches als auch der zeitliche Schwerpunkt des Projekts maßgeblich.
Projektzeiträume dürfen sich nicht überschneiden.
Maximal zwei Ansuchen pro Jahr und Museum; ein Ansuchen kann mehrere Projekte umfassen (Museen mit laufenden ein- oder mehrjährigen Fördervereinbarungen sind von weiteren Projektansuchen ausgeschlossen)
Vereinfachter Verwendungsnachweis bis 8.000 EUR (statt bisher 3.500 EUR)
Vereinfachte Abrechnung durch reduzierte förderungsfähige Kosten (Abweichungen VOR Einreichung abklären)
Eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Richtlinie (Pkt. 8) sowie Vorlagen und Hinweise unter „Merkblätter und Formulare“ auf www.kultur.steiermark.at
Weitere fachspezifische Informationen, Voraussetzungen und Unterlagen für Museen finden Sie in Pkt. 11.8.3 der Richtlinie. Das Wichtigste für die Antragstellung:
Wer darf einreichen?
... wofür und mit welchen Unterlagen?
In der Richtlinie sind jene Projekte und Bereiche ausdrücklich angeführt, für die ausschließlich um Förderung angesucht werden kann. Beispiele für förderbare Projektkosten und Kostenpositionen finden Sie ebendort.
Zuschuss bis 1.000 € pro Jahr und Museum für Projekte zu den musealen Kernaufgaben
Mindestalter 16 Jahre, Mindestdauer 1 Monat
Unterlagen: Dienstzettel, unterzeichneter Dienstvertrag evt. MF-Vorlage als Projektbeschreibung
Weitere Details siehe Pkt. 11.8.3.1 der Richtlinie
Förderungsfähige Kosten:
Nicht förderungsfähige Kosten:
...und wann sind die Einreichfristen?
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte in den Bereichen z. B. Vermittlung der 17 UN-Ziele; Aufzeigen der Situation in Entwicklungsländern, der Gründe/internationalen Zusammenhänge von Armut, Abbau der Vorurteile gegenüber Menschen aus Entwicklungsländern. Bevorzugt werden Kooperationsprojekte mehrerer (gemeinnütziger) Institutionen und Aktivitäten insbesoondere im Zeitraum "Faire Wochen Steiermark" (Mai – Juni 2025)
Gefördert werden
Das Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbes. Ziel ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität. Durch Einsatz spezieller Fachleute werden auch erforderliche traditionelle Handwerkstechniken gepflegt und einschlägige Berufszweige unterstützt.
Über den Revitalisierungsfond geförderte Museums(um)bauten - Revitalisierungen
u.a. Gerberei Salzer, Museum Villa Retznei, Kammerhofmuseum Bad Aussee, Brahms-Museum, Hammerwerk Roob, Lehrfrischhütte Vordernberg, Kötzelmühle, Rauchstubenhaus Giefer, Rauchstubenhaus Schirner, Burgmuseum Krems, Pavelhaus - Bad Radkersburg, Handwerkmuseum in Murau
Ihren Antrag auf Projektförderung des Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) können Sie alljährlich und laufend bis 30. November einreichen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite zur Projektförderung im Bereich Museen.
Wer darf ansuchen?
...wofür?
Nicht einreichbar sind Projekte wie u.a. bauliche Maßnahmen, Betriebskosten, Ankäufe musealer Objekte, Kataloge und Publikationen.
...und wann?
Das Programm Klimafitte Kulturbetriebe, das das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland auflegt, fördert Investitionen, die zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben führen.
Dazu zählen z.B. dieVerbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Installation einer klimafreundlichen Heizung oder Energiesparmaßnahmen im Bereich Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Wärmerückgewinnung.
Wer darf einreichen und weitere Voraussetzungen?
...wann?
...wieviel?
...wofür?
...was wird nicht gefördert?
Onlineantrag, Formulare zur Antragstellung sowie FAQs finden Sie auf der Webseite (https://www.umweltfoerderung.at/o63wz), ebenso die rechtliche Grundlage.
ÖFF Österreichischer Fonds des Bundeskanzleramts zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen
Wer darf einreichen und wann?
Was wird gefördert und wie?
Beachten Sie die unter Pkt 6.3. genannten Bewertungskriterien.
Auf der Webseite finden Sie Formulare und Vorlagen sowie bisher geförderte Projekte.
Zur Förderrichtlinie 2025, Stand 20.10.2025
https://letsempoweraustria.at/wp-content/uploads/2024/10/LEA_Foerderrichtlinie_2024.pdf
Kontakt LEA Förderungen: Lukas Stowasser
foerderungen@lea-frauenfonds.at, +43 1 39 50 29 07
Für Förderprogramme zur lokalen Entwicklung im ländlichen Raum sind Sie hier richtig!
LEADER ist eine von EU-, Bund- und Land-kofinanzierte Förderung für innovative Projekte im ländlichen Raum im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Österreich, die seit dem EU-Beitritt 1995 in der Steiermark umgesetzt wird. Aktuell wird die fünfte LEADER-Periode 2023 - 2027 abgewickelt.
Eines der wichtigsten LEADER-Ziele ist es, "bottom-up" (aus der Region für die Region) die Entwicklung in den ländlichen Regionen zu unterstützen sowie Kooperationen und Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Lebensraums, der ländlichen Strukturen, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität zu fördern.
Prinzipiell empfehlen wir Ihnen, sich als Erstes mit der jeweils für Sie zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) oder mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung in Verbindung zu setzen.
Aktuelle Aufrufe und Fristen finden Sie auf der AMA-Seite, ebenso wichtige Merkblätter.
Einen guten Überblick über die steirischen Leader-Regionen und
finden Sie auf der Webseite der Landesentwicklung Steiermark.
Die nächste Einreichfrist ist mit 02.12.2025 festgesetzt.
Wer darf einreichen?
...wofür?
...wieviel?
...wann?
... wo finde ich weitere Infos?
Auf der Webseite des OeAD - finden Sie eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen, z. B.
Auch auf der Webseite der IG Kultur finden Sie einen praktisch-guten Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten im Kulturbereich.
Welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, welche Fristen dafür gelten und was Sie bei der Einreichung beachten sollten, erfahren Sie bei uns.
Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen!
Mag.a Elisabeth Schatz, Kommunikation Museumsforum Steiermark
+43-699/1330-8941 elisabeth.schatz@museum-joanneum.at