Die Kunsthaus Graz GmbH

Das im Jahr 2003 eröffnete Kunsthaus Graz wurde von einer Leasinggesellschaft, der Kunsthaus Leasing GmbH, errichtet, welche auch das Baurecht besaß. Da die Leasingkonstruktion auf einen Zeitraum von 20 Jahren ausgelegt war, galt es, das künftige Eigentum zwischen Stadt Graz und Land Steiermark für die Zeit nach 2023 zu regeln. Aus finanztechnischen Gründen haben die Stadt Graz und das Land Steiermark im Oktober 2019 beschlossen, diese Neustrukturierung bereits im März 2020 durchzuführen.

Zu diesem Zweck erwarben die Universalmuseum Joanneum GmbH und die Stadt Graz zu je 50 % die Anteile an der bestehenden Kunsthaus Leasing GmbH. Jene Vermögenspositionen und Schulden, welche zum 31. Dezember 2019 im Profit-Center Kunsthaus (als Teil der Universalmuseum Joanneum GmbH) vorhanden waren, sind mit Stichtag 1. Jänner 2020 in die Kunsthaus Leasing GmbH eingebracht worden. In weiterer Folge hat die Kunsthaus Leasing GmbH ihre Firmenbezeichnung in Kunsthaus Graz GmbH geändert und als Tochtergesellschaft der Universalmuseum Joanneum GmbH den operativen Ausstellungsbetrieb übernommen.

Zentrale Dienstleistungen werden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages weiterhin von der Universalmuseum Joanneum GmbH für die Kunsthaus Graz GmbH erbracht. Die für die Universalmuseum Joanneum GmbH tätige Geschäftsführung zeichnet auch für die Kunsthaus Graz GmbH verantwortlich.

Die Kunsthaus Graz GmbH ist mit einem Finanzierungsvertrag ausgestattet, welcher zwischen der Universalmuseum Joanneum GmbH und der Stadt Graz abgeschlossen wurde. Das Land Steiermark und die Stadt Graz haben weiterhin unverändert im Verhältnis 55 : 45 eine fixe Finanzierungszusage abgegeben.

Die Aufgaben des Aufsichtsrates

 

  • Der Aufsichtsrat der Kunsthaus Graz GmbH besteht aus vier von den Eigentümern zu entsendenden natürlichen Personen sowie einer Arbeitnehmer*innen-Vertreter*in.

  • Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesellschaftsvertrag und Gesetz übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Er hat insbesondere die Tätigkeit der Geschäftsführer*innen zu überwachen und sich zu diesem Zweck regelmäßig vom Stand der Geschäftsangelegenheiten Kenntnis zu verschaffen.
  • Der Aufsichtsrat hat den Jahresvoranschlag samt Investitions-, Finanz- und Personalplan, den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Richtlinien für die allgemeine Unternehmenspolitik zu prüfen und der Generalversammlung über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates


Aufsichtsratsvorsitzende
GRin Dipl. Museol.(FH) Christine Braunersreuther 

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Mag. Patrick Schnabl

Dr.­­­­in Isabella Poier
GRin DI Alexandra Würz-Stalder

Vertretung der Arbeitnehmer*innen

Lena Trichtel, BA

Kunsthaus Graz

Lendkai 1
8020 Graz, Österreich
T +43-316/8017-9200
info@kunsthausgraz.at

 

Öffnungszeiten


Di-So, Feiertag 10 - 18 Uhr

Führungen
Termine finden Sie im Kalender oder nach Voranmeldung

Kunsthauscafé
Mo-Sa 9-24 Uhr
So, Feiertag 9-20 Uhr

Snackkarte
info@kunsthauscafe.co.at
T +43-316/714 957

 

 

24. bis 25. Dezember 2023