Weiter zum Inhalt






Museum und Öffentlichkeit

Von Öffentlichkeit wird im Zusammenhang von Museen meist im Sinne 1) von Zugänglichkeit für ein Publikum, 2) im Sinn von (massen)medialer Resonanz, Aufmerksamkeit gesprochen und 3) im Sinn von staatlicher Einrichtung.

Dem Anspruch nach stehen Museen (in der Regel) 'jedermann' zur Verfügung, tatsächlich war und ist das Museum ein Ort der sozialen Distinktion. Das heißt, es wird überwiegend von Personen mit höherer Bildung besucht, während bestimmte gesellschaftliche Gruppen niemals ins Museum gehen.

Mediale Resonanz, Wahrnehmung, Anerkennung oder Kritik gilt in erster Linie der symbolischen oder repräsentativen Seite der Institution. Sie ersetzt nicht die Möglichkeit einer reziproken und symmetrischen Reaktion der Besucher oder gar Teilhabe, Partizipation. Die überwiegend an diese mediale Ö. gerichtete Öffentlichkeitsarbeit meint ja in aller Regel nicht etwa selbst Öffentlichkeit herzustellen, sondern öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.

Öffentlich sind Museen schließlich als staatliche, von der 'öffentlichen Hand' erhaltene Institutionen, deren Sammlungen sich im öffentlichen Besitz finden. In diesem Sinn ist das Museum öffentlich wie ein Gefängnis, eine Schule, ein Krankenhaus. Es ist eine wohlfahrtsstaatliche Einrichtung, die den Bürgern eines Gemeinwesens zu deren Nutzen zur Verfügung steht.

Historisch und aktuell am Wichtigsten ist aber jenes Verständnis von (bürgerlicher) Ö., ohne die die Entstehung der Museen nicht denkbar wäre. Ö. als eine bestimmte Form der Kommunikation und Teilhabe, aus der die Idee des Museums nichtnur hervorgeht, sondern die das Museum auch herstellt und formiert. Diese tendenziell egalitäre Ö., die ein zentrales Element der Demokratie ist, hat Jürgen Habermas so definiert:
"Ein Stück Öffentlichkeit kon­stituiert sich in jedem Gespräch, in dem sich Pri­vatleute zu einem Publikum versammeln. Sie verhalten sich dann weder wie Geschäftsleute oder Be­rufstätige, die ihre privaten Angele­genheiten aus­han­deln, noch wie ge­horsamspflichtige Rechtsgenossen, die den legalen Wei­sun­gen der Bürokra­tie unterstehen. Als Publikum verhalten sich die Bürger, wenn sie unge­zwungen, also unter der Garan­tie, sich frei versammeln und vereini­gen, frei ihre Meinung äußern und veröffentlichen zu dürfen, über Angelegenheiten allgemeinen Interesses verhandeln."

Jürgen Habermas: Stichwort 'Öffentlichkeit' in Lexikon 'Staat und Politik'. Frankfurt 1957, S.220ff.