Deakzession
Deakzession bezeichnet das Sich-Trennen von Sammlungsobjekten oder -teilen. Es ist das der dem Sammeln entgegengesetzte Vorgang, der Museen, die von der öffentlichen Hand finanziert werden meist untersagt oder an strenge Auflagen gebunden ist. Denn im zum öffentlichen Museum gehört zwingen die Vorstellung der Sammlung als Gemeingut, das nicht ohne Grund und nur unter Einhaltung von Regeln angetastet werden darf.
Für Deakzession kann es gute Gründe geben, wie etwa den Wunsch, eine Sammlung zu "bereinigen", das heißt Objektbestände, die in keinem Zusammenhang mit dem Kernbestand stehen, von denen man Dubletten hat oder die nicht ausgestellt werden ab- oder weiterzugeben. Ein Museum kann an Grenzen des Wachstums stoßen, an logistische, technische oder finanzielle Grenzen, seine Sammlung zu erhalten und ständig zu vermehren. Schließlich kann die Versuchung entstehen - und dafür gibt es in den letzten Jahren einige Beispiele - durch Veräußerung von Sammlungsobjekten, z.B. einzelnen und wertvollen, ansonst nicht finanzierbare Aufgaben des Museums zu sichern.
Angesichts des Spardrucks, der auf Museen ausgeübt wird, kann Deakzession auch auch als ein - problematischer - Weg zur Lösung des Dilemmas von lebendiger Museumsarbeit und Erhalt großer Sammlungsbestände gesehen werden. Deakzession kann in Form von Rückgabe an Leihgeber erfolgen, auch als Tausch, Schenkung, Verkauf oder Entsorgung.
D
Deakzession
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Dorner, Alexander
Duchamp, Marcel


